NRW Schweizer Banken im Visier: 500 Millionen Euro Bußgelder

Düsseldorf · Schweizer Banken müssen weiter mit Ermittlungen der NRW-Finanzverwaltung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung rechnen. "Die Steuerfahndung geht allen legalen Hinweisen auf Steuerhinterziehung nach", versicherte Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD).

Fragen und Antworten zu den Schweizer Steuer-CDs
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Foto: dpa, Julian Stratenschulte

"Dazu gehören auch mögliche Vorwürfe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung." Bislang haben vier Schweizer Banken Geldbußen von zusammen mehr als einer halben Milliarde Euro gezahlt, um einen Schlussstrich unter Ermittlungen gegen Mitarbeiter zu erreichen, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben sollen. Das Geld ist komplett in die Landeskasse geflossen.

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Nach einem "Handelsblatt"-Bericht (Mittwoch) stehen bis zu 45 weitere Schweizer Institute auf der Liste des Finanzministers. Das Ministerium äußerte sich nicht dazu. Walter-Borjans ließ lediglich mitteilen: "Es wäre ratsam, wenn sich weitere Kreditinstitute auf diesen Weg machen, bevor diese Möglichkeit schwindet."

Laut "Handelsblatt" befragt die Steuerfahndung die Erstatter von Selbstanzeigen gezielt und detailliert zu Ansprechpartnern bei Schweizer Banken, bei denen sie nicht-versteuertes Geld hatten.
Bislang muss die Steuerfahndung nämlich den indirekten Weg über einzelne Bankangestellte gehen. Der Bundesrat habe sich aber bereits für direkten Maßnehmen gegen Banken bis hin zum Lizenzentzug ausgesprochen, so Walter-Borjans. Bisher sei der Bund aber "nicht erkennbar tätig geworden".

Wie geht das mit der Selbstanzeige?
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Von den Bußgeldern der Banken muss Walter-Borjans nichts an den Bund und die anderen Länder abgeben. Sie blieben "im bundesstaatlichen Finanzausgleich gänzlich unberücksichtigt", hatte er dem Landtag mitgeteilt. Die zusätzlichen Steuereinnahmen durch die Selbstanzeigen werden dagegen aufgeteilt. Seit dem Ankauf der ersten Steuer-CDU aus der Schweiz sind in Nordrhein-Westfalen fast 22 000 Selbstanzeigen eingegangen. Die zusätzlichen Einnahmen aus Selbstanzeigen liegen bei geschätzten rund 1,2 Milliarden Euro (Stand: Juni 2015).

(lnw)
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