Neues Marktgesetz geplant SPD hält an Regulierung für Trödelmärkte fest

Düsseldorf · 3480 sonntägliche Floh- und Trödelmärkte gibt es jedes Jahr in Nordrhein-Westfalen. Oft bieten dort aber gewerbliche Händler Neuwaren an. Ein neues Marktgesetz soll das jetzt ändern.

Trotz Protests der Markthändler hält die SPD in Nordrhein-Westfalen an ihrem Plan fest, den Verkauf auf Trödelmärkten zu regulieren. Demnach sollen dort keine Neuwaren mehr verkauft und der Sonntagsschutz künftig beachtet werden.

Ein Entwurf für ein entsprechendes Marktgesetz könne noch in diesem Jahr vorliegen, kündigte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Schmeltzer, am Dienstag in Düsseldorf an. Mit den Grünen als Koalitionspartner gebe es keinen Dissens.

Derzeit prüfen Dachverbände der Wirtschaft, Gewerkschaften und Kommunen, inwiefern sich die möglichen Bestimmungen mit dem Mittelstand vertragen. In NRW werden jährlich rund 3480 sonntägliche Floh- und Trödelmärkte veranstaltet.

Vielfach bieten dort aber gewerbliche Händler Neuwaren an. Der Verband Deutscher Marktgestalter hatte deswegen bereits gegen Einschränkungen protestiert. Er sieht die berufliche Existenz von 25 000 gewerblichen Händlern und fast ebenso vielen Mitarbeitern bedroht.

Die SPD wolle keineswegs traditionelle Trödelmärkte verbieten, stellte Schmeltzer klar. Es könne aber nicht sein, dass unter dem Deckmantel "Trödel" der Sonntagsschutz ausgehebelt und Wettbewerbsvorteile erschlichen würden.

"Trödel ist Trödel", sagte Schmeltzer. Unter diesem Begriff dürften künftig nur noch gebrauchte Waren aus privaten Beständen angeboten werden.

Das neue Marktgesetz müsse dann abgrenzen, unter welchen Titeln und Bestimmungen daneben etwa Handwerker- oder Fachmärkte ihre Neuware, Restposten und Schätzchen aus zweiter Hand verkaufen dürften.

Bislang profitieren die sonntäglichen vermeintlichen Trödelmärkte von einer Gesetzeslücke. Formal gelten sie als Jahrmarktveranstaltung im Sinne der Bundesgewerbeordnung. Im Gegensatz zum regulären Handel greifen bei ihnen weder das Ladenöffnungsgesetz noch das Feiertagsgesetz. Das Nachsehen haben die normalen Läden. Deshalb fordert der Handel, die Wettbewerbsverzerrung zu beenden.

(lnw)
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