Für NRW geplant Staatsrechtlerin zweifelt an Kopftuchverbot für Kinder

Düsseldorf · Die NRW-Landesregierung plant ein Verbot von Kopftüchern für Kinder unter 14 Jahren. Laut der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf ist möglicherweise verfassungswidrig.

 Kopftuchhändler in Jakarta. (Symbolbild)

Kopftuchhändler in Jakarta. (Symbolbild)

Foto: AFP, AFP

Frauke Brosius-Gersdorf, Verfassungsrechtlerin an der Universität Hannover, sagte: "Ein generelles Kopftuchverbot für alle Kinder und an allen Schulen halte ich für sehr problematisch." Soweit das Tragen von Kopftüchern vor der Pubertät Ausdruck der Religionsausübung ist, würde ein striktes Verbot die Religionsfreiheit verletzen.

Für Kinder unter 14 Jahren nehmen die Eltern dieses Grundrecht wahr. Der Vorstoß für das Kopftuchverbot kommt aus dem NRW-Integrationsministerium und wird auch von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) unterstützt. Sowohl Lehrer als auch die Bundesregierung kritisierten den Vorschlag.

Verfassungsrechtlerin Brosius-Gersdorf argumentiert, dass ein solch absoluter Eingriff in ein Grundrecht einer starken Rechtfertigung bedürfe. "Wenn das Tragen von Kopftüchern Ausdruck einer Unterdrückung junger Mädchen sein sollte, könnte das Verbot zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter in der Gesellschaft gerechtfertigt sein", sagte sie. Das müsse der Staat allerdings durch Studien belegen können.

Andere Gründe, die das Verbot rechtfertigen könnten, kommen ihrer Meinung nach nicht zum Tragen. "Es bliebe nur die Funktionsfähigkeit des Schulwesens, die aber nur dann gefährdet ist, wenn es tatsächlich im Kindergarten oder in der Schule religiös bedingte Spannungen zwischen den Kindern gibt, die der Staat nicht anders als durch ein Kopftuchverbot für die betreffende Schule oder auch nur für die jeweilige Klasse beheben kann", so Brosius-Gersdorf.

(her)
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