"Körperschmuckkommission" entscheidet Kein grundsätzliches Tattoo-Verbot für Polizisten in NRW

Düsseldorf · Sagt ein Tattoo an einem Polizistenarm etwas über die charakterliche Eignung für den Landesdienst? Darüber entscheidet in NRW eine "Körperschmuckkommission" im Einzelfall.

 Beamte einer SEK-Einheit im Juni 2011 bei einem Einsatz am Universitätsklinikum Aachen. Die beiden Polizisten sind an den Armen tätowiert. (Archivbild)

Beamte einer SEK-Einheit im Juni 2011 bei einem Einsatz am Universitätsklinikum Aachen. Die beiden Polizisten sind an den Armen tätowiert. (Archivbild)

Foto: dpa, Ralf Roeger

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will Tätowierungen nicht grundsätzlich für alle Beschäftigten der Landesverwaltung verbieten. Vor allem Lehrer und uniformierte Polizisten unterlägen aber einer besonderen Neutralitätspflicht, unterstrich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine SPD-Anfrage.

Bei der Polizei entscheide eine "Körperschmuckkommission" beim Landesamt für Personalangelegenheiten im Einzelfall, ob Tattoos "der zu prognostizierenden charakterlichen Eignung eines Bewerbers entgegenstehen". Generell halte die schwarz-gelbe Koalition am Erlass der rot-grünen Vorgängerregierung fest, wonach "Körperschmuck weiterhin grundsätzlich nicht erwünscht ist".

Der Berliner Senat habe Anfang des Jahres die Dienstvorschriften für Polizeibeamte geändert und ihnen erlaubt, Tätowierungen offen zu tragen, soweit sie nicht gegen Gesetze verstießen, hielt der SPD-Abgeordnete Stefan Zimkeit der Landesregierung vor. Er regte einheitliche Regelungen in der Landesverwaltung an. Die Regierung sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.

Derzeit ist ein Streitfall zwischen dem Land und einem Polizei-Bewerber mit einem großen Löwenkopf-Tattoo am Unterarm vor dem Oberverwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. "Ein großflächiger sichtbarer Körperschmuck stellt, völlig unabhängig von den Motiven, für sich genommen einen unüberwindbaren Eignungsmangel dar", argumentierte Reul.

Ein absolutes Tätowierungsverbot gebe es bei der NRW-Polizei zwar nicht. In jedem Fall seien Tätowierungen aber ein Einstellungshindernis, wenn sie rechts- oder linksradikale, allgemein extremistische, sexistische, frauenfeindliche oder Gewalt verherrlichende Inhalte hätten oder die Menschenwürde verletzten, stellte der Innenminister fest.

Eine aktuelle Untersuchung des Landes Rheinland-Pfalz belege: Je stärker sich Polizeibedienstete in Uniform individualisieren, desto stärker schwindet die positive Wirkung der Uniform - Vertrauen, Respekt und Kompetenzzuschreibung. Dies hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in erster Instanz als unbegründet verworfen und dem Polizeibewerber mit dem Löwenkopf-Tattoo recht gegeben.

(skr)
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