Landesvorsitzende mit 99 Prozent bestätigt Traumergebnis für Hannelore Kraft

Münster · Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ist fast einstimmig als SPD-Landesvorsitzende bestätigt worden. Mit gut 99,1 Prozent der Stimmen erzielte sie am Samstag beim Parteitag in Münster ihr bislang bestes Ergebnis an der Spitze der NRW-SPD. Die 51-Jährige führt den Landesverband seit 2007.

Kraft hält erste Regierungserklärung im umgebauten Landtag
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Besser hatte bislang nur Johannes Rau abgeschnitten, der 1994 fast 99,4 Prozent erreicht hatte. Die größte Aufmerksamkeit erhielt allerdings Peer Steinbrück, der in Münster erstmals als designierter Kanzlerkandidat vor seine Parteifreunde trat.

Kraft sagte dem früheren NRW-Ministerpräsidenten die volle Unterstützung des größten SPD-Landesverbands zu. "Wir freuen uns darüber, dass ein Nordrhein-Westfale der nächste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wird. Wir stehen alle hinter dir", sagte Kraft. Parteichef Sigmar Gabriel hatte Steinbrück am Freitag als Herausforderer von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Bundestagswahl im Herbst 2013 präsentiert.

433 Stimmen für Kraft

Bei der Wahl zum SPD-Landesvorsitz gaben 433 Delegierte Kraft ihre Stimme. Es gab drei Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Die Ministerpräsidentin betone, der rot-grüne Sieg bei der NRW-Landtagswahl im Mai habe der gesamten Partei Schub verliehen, um "die blut- und inhaltsleere Koalition in Berlin abzulösen". "Wir wollen Rot-Grün im Bund." Als zentrale politische Schwerpunkte der SPD nannte die Vizevorsitzende der Bundespartei Chancengerechtigkeit im Bildungswesen, die Unterstützung der Kommunen und den Kampf für einen gesetzlichen Mindestlohn. "Altersarmut ist immer Folge von Erwerbsarmut", sagte Kraft. "Deshalb gilt unsere allererste Schlacht, der Erwerbsarmut entgegenzutreten."

Nach einer leidenschaftlichen und kontroversen Debatte erteilte der Parteitag der Landtagsfraktion beim landespolitisch umstrittenen Thema Nichtraucherschutz zwei Prüfaufträge. Zum einen soll ausgelotet werden, ob und unter welchen Voraussetzungen private geschlossene Gesellschaften in Gaststätten vom geplanten strikten Rauchverbot ausgenommen werden können. Zudem wird geprüft, ob Ausnahmen bei Brauchtumsveranstaltungen in Festzelten unter Auflagen möglich wären. Nach einer Expertenanhörung im Landtag sei aber eigentlich klar, dass Ausnahmen nicht mit einem rechtssicheren Gesetz vereinbar seien, sagte Vizeparteichefin Britta Altenkamp.

(dpa)
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