Verfassung soll moderner werden Traut NRW 16-Jährigen das Wahlrecht zu?

Düsseldorf · Die Verfassung von Nordrhein-Westfalen soll moderner werden. Die Landtagskommission hat jetzt ihr Arbeitsprogramm vorgestellt. Im Herbst will sie sich mit dem Themenkomplex "Partizipation" befassen. Das dürfte Jugendliche aufhorchen lassen.

 In NRW wird das Wahlrecht mit 16 diskutiert.

In NRW wird das Wahlrecht mit 16 diskutiert.

Foto: AP, AP

Einig wie selten sind sich die fünf Landtagsparteien: Die nordrhein-westfälische Verfassung, die aus dem Jahr 1950 stammt, soll zeitgemäßer werden. Auslöser für diese breite Erneuerungsbewegung war die spektakuläre Selbstauflösung des Landtags am 14. März 2012, nachdem es zwischen der rot-grünen Minderheitsregierung von Hannelore Kraft (SPD) und der Opposition zu schweren Auseinandersetzungen über den Landesetat gekommen war.

Die Selbstauflösung, ein bis dahin beispielloser Vorgang in NRW, hatte zur Folge, dass es bis zur Neuwahl am 13. Mai kein aktives Parlament mehr gab. Stattdessen gingen die Rechte der Volksvertretung auf den "Ständigen Ausschuss" (bis dahin als "Ältestenrat" in Aktion) über. Dieses Gremium konnte zwar gegenüber der Landesregierung den parlamentarischen Anspruch auf Information wahrnehmen; im Gesetzgebungsverfahren herrschte allerdings Stillstand. Die Folge war ein enormer Entscheidungsstau.

Ein unhaltbarer Zustand, wie es rückschauend in der neuen Landtagskommission heißt, die ein Konzept für die Modernisierung der NRW-Verfassung ausarbeiten soll. Wohin die Reise in diesem Fall gehen könnte, machte Landtagspräsidentin Carina Gödecke (SPD) gestern vor den Abgeordneten deutlich: Ihrer Ansicht nach sollte bei einer Entscheidung zur Neuwahl die laufende Wahlperiode verkürzt werden: "Dann würde bis zur ersten Sitzung des neuen Landtags der alte Landtag mit allen Mitgliedern und Fraktionen handlungsfähig bleiben."

Alle Fraktionen sehen Handlungsbedarf. "Kein Parlamentarier kann es gutheißen, dass es die Möglichkeit parlamentsloser Zeiten gibt", betonte Hans-Willi Körfges (SPD), der von einem "Demokratiedefizit" sprach. Auch Lutz Lienenkämper, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, plädiert für eine übergangslose Abfolge zweier Legislaturperioden. Ex-Innenminister Ingo Wolf (FDP) sieht "dringenden Handlungsbedarf" und fordert eine "kluge Neuregelung".

Zu den Themen, mit denen sich die 19-köpfige Verfassungskommission (die SPD hat acht Mitglieder, CDU fünf, Grüne, FDP und Piraten je zwei) in den nächsten Monaten auseinandersetzen wird, gehört die erwogene Verankerung der landeseigenen Schuldenbremse in der NRW-Verfassung (die Schuldenbremse für die Länder steht bislang nur im Grundgesetz) ebenso wie der Vorschlag des Berliner Politologen Werner Reutter, Artikel 52,1 der Landesverfassung zu streichen.

Dieser besagt, dass der Ministerpräsident (beziehungsweise die Ministerpräsidentin) Mitglied des Landtags sein muss. Entfällt diese Vorschrift, könnte die stärkste Partei, die den Regierungschef stellen darf, eine geeignete Persönlichkeit von "außerhalb" — etwa aus einem anderen Bundesland, aus dem Bundestag oder aus der freien Wirtschaft — zur Wahl aufstellen.

Der Verfassungsausschuss wird sich ab Herbst mit dem Themenkomplex "Mehr Partizipation" befassen. Dazu gehört neben der Senkung der Hürden für Volksinitiativen und erweiterten Beteiligungsrechten von EU-Bürgern insbesondere die Frage, ob künftig junge Leute ab 16 Jahren an der Landtagswahl teilnehmen dürfen. SPD und Grüne haben im vergangenen Jahr einen entsprechenden Vorstoß unternommen, doch für die dazu nötige Änderung der NRW-Verfassung reicht ihre Mehrheit nicht; vielmehr ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Die Piraten würden zwar mitziehen, doch selbst dann reicht es nicht. Die FDP lehnt den Vorstoß ab, und auch in der CDU, auf die es bei der Verfassungsänderung letztlich ankommt, geht die Tendenz eher zum Nein. "Es hat sich bewährt, dass jemand volljährig sein muss, um im Land eine so wichtige Entscheidung zu treffen", sagte Lutz Lienenkämper unserer Zeitung.

Eine Senkung des Wahlalters, so wird wohl mancher befürchten, komme vor allem SPD, Grünen und Piraten zugute und schwäche die eigene Position. Auf der anderen Seite ist die CDU bemüht, junge (potenzielle) Wähler anzusprechen. Ein Nein zur Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 käme einem Unreifezeugnis gleich, mit dem die Union nur schwerlich Werbefeldzüge unter jungen Leuten starten könnte.

Die Gegner einer Liberalisierung argumentieren auch damit, das junge Frauen und Männer unter 18 Jahren nicht an den Wahlen zum Bundestag oder zum Europaparlament teilnehmen dürfen. Außerdem sei das Wissen um politische Zusammenhänge in diesem Alter mitunter noch stark entwicklungsbedürftig. Es sei besser, so wird eingewandt, die jungen Leute schrittweise an ihre staatsbürgerliche Verantwortung heranzuführen. Immerhin dürfen 16-Jährige in NRW seit 1999 an den Kommunalwahlen (die nächsten finden zusammen mit der Europawahl am 25. Mai statt) teilnehmen.

Die Organisation "Mehr Demokratie" widerspricht dieser Argumentation: "Pubertät und Jugendphase beginnen bei jungen Menschen heute eher als früher. Damit einher geht auch eine frühere Entwicklung der seelischen Reife und des politischen Interesses." Viele Jugendliche schlössen sich den Jugendorganisationen von Parteien, Umweltgruppen, Kirchen und Gewerkschaften an. Zudem seien Jugendliche mit 14 straf- und religionsmündig und könnten mit 17 den Führerschein machen.

"Mehr Demokratie" beruft sich dabei auch auf den Jugendforscher Klaus Hurrelmann, der für eine Senkung plädiert, und verweist auf die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Dort ist das aktive Wahlalter bei Landtagswahlen bereits auf 16 Jahre gesenkt worden. Doch auch in Nordrhein-Westfalen ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen. Lutz Lienenkämper: "Unsere Position ist nicht in Stein gemeißelt."

(RP)
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