NRW-"Kommunalsoli" ist rechtens Reiche Kommunen wollen in Karlsruhe klagen

Münster · Der " Kommunalsoli" in Nordrhein-Westfalen steht nicht im Widerspruch zur Verfassung des Landes. Das hat der Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Münster entschieden. Viele Kommunen in der Region trifft das Urteil hart.

 Die Richter des Verfassungsgerichtshofs entschieden, der Kommunalsoli ist rechtens.

Die Richter des Verfassungsgerichtshofs entschieden, der Kommunalsoli ist rechtens.

Foto: dpa, mku axs

Der "Kommunalsoli" in Nordrhein-Westfalen steht nicht im Widerspruch zur Verfassung des Landes. Das hat der Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Münster entschieden. Viele Kommunen in der Region trifft das Urteil hart.

Damit wiesen die Richter die Klage von über 70 Städten und Gemeinden gegen das sogenannte Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen ab. Es sieht vor, dass sich die finanzstärkeren Kommunen solidarisch zeigen und neben Milliarden-Leistungen des Landes ebenfalls einen Beitrag zur Sanierung notleidender Städte leisten.

In der Zahlung von jährlich rund 91 Millionen Euro sahen die Kläger einen Verstoß gegen ihre im Grundgesetz zugesicherte Finanzhoheit. Die Verfassungsrichter teilen diese Ansicht nicht. Das Land greife zwar in die Finanzhoheit der Gemeinden ein. Aber dieser Schritt sei gerechtfertigt, erklärte der Gerichtshof in der Urteilsbegründung.

Der Monheimer Bürgermeister Daniel Zimmermann teilte nach dem Urteil gegenüber unserer Redaktion mit, man werde nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die Stadt Monheim am Rhein erwirtschaftet seit einigen Jahren sehr hohe Gewerbesteuereinnahmen und gehört damit zu den Geber-Kommunen. Zimmermann sagte weiter, es sei nicht gelungen, dem Verfassungsgerichtshof in Münster die Argumentation der 72 klagenden Kommunen deutlich zu machen. Das Grundgesetz sichert in Artikel 106 den Gemeinden die Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu. Das Gericht habe dies nicht genügend berücksichtigt.

Für die Bürger Monheims soll das Urteil keine direkten Konsequenzen haben. "Die Bürger werden davon nichts merken", sagte Zimmermann. Das liege daran, dass die Stadt die Ausgaben bis 2022 im Haushalt eingeplant hat. Bislang hat Monheim 253,7 Euro gezahlt. Allerdings ist eine Folge des Urteils, dass Monheim weniger Rücklagen bilden kann. In den kommenden Jahren sollen 60 Millionen Euro in die Sanierung der Schulgebäude gesteckt werden. Reserven für konkunkturschwache Zeiten seien dann nicht mehr drin, sagte Zimmermann.

Aus der Region sind besonders die Kommunen im Kreis Mettmann Ratingen, Hilden, Langenfeld und Monheim betroffen. Auch die Stadt Meerbusch ist eine Geber-Kommune.

Meerbuschs Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage (CDU) zeigt sich enttäuscht über das Urteil: In den Meerbuscher Haushalt reißt die Abgabe jedes Jahr ein Millionenloch. Im Jahr 2014 zahlte die Stadt erstmals in den "Soli-Topf" rund 1,1 Millionen Euro, 2015 waren es 724.000 und 2016 gar gut 2 Millionen Euro. Im Meerbuscher Etat 2017 wird die Zahlungsverpflichtung erneut rund 1,1 Millionen Euro ins Kontor schlagen. "Die Meerbuscher Bürger haben das Recht, dass ihre Steuergelder auch in Meerbusch investiert werden und nicht in anderen Städten", meint Mielke-Westerlage.

Straelener Bürgermeister: "Bitter"

Hans-Josef Linßen, Bürgermeister der Stadt Straelen (CDU), fasst das Ergebnis in einem Wort zusammen: "Bitter." Obwohl er nach der mündlichen Anhörung — so wie alle Beobachter — auf die Entscheidung vorbereitet war. "Da wurde ja schon angedeutet, in welche Richtung es gehen soll. Aber man hofft ja bis zuletzt", sagt er. Der Bürgermeister ist am Dienstag sogar mit nach Münster gereist, um bei der Urteilsverkündung dabei zu sein.

Straelen am Niederrhein muss an finanzschwächere Kommunen zahlen. Hier hat die Firma "Bofrost" einen Standort. 2015 verlagerte das Unternehmen einen Teil der Verwaltung nach Mecklenburg-Vorpommern. Die Folge: Die Gemeinde nahm rund neun Millionen Euro weniger Gewerbesteuer ein. 22 Millionen Euro betrugen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer vor dem Weggang der Bofrost-Tochter "Boquoi Handels oHG".

Die Stadt wird in diesem Jahr mit 1,9 Millionen Euro zur Kasse gebeten, "für das nächste Jahr rechnen wir mit derselben Größenordnung", sagt Bürgermeister Hans-Josef Linßen. Für den städtischen Haushalt sei das eine "erhebliche Belastung", die sich quer durch die städtische Finanzplanung bemerkbar mache.

"Es wird Einschnitte geben"

"Unser Konsolidierungsdruck wird dadurch größer. Steuererhöhungen haben wir fürs nächste Jahr schon angekündigt, und es wird Einschnitte geben in allen Bereichen. Alle Aufwendungen kommen auf den Prüfstand."

Auf einzelne Maßnahmen lasse sich das nicht runterbrechen, sagte der Bürgermeister am Dienstag unserer Redaktion. Die Stadt habe die Ausgabe eingeplant, es gebe also keine Projekte, die jetzt gekippt werden müssten.

Gemeinderat in Wachtendonk muss über Einschnitte entscheiden

Auch Hans-Josef Aengenendt, Bürgermeister der Gemeinde Wachtendonk (CDU), ist enttäuscht. "Wir sind natürlich nicht begeistert von dem Urteil", sagte er gegenüber unserer Redaktion. "Wir sind wirklich davon ausgegangen, dass das nicht verfassungskonform ist."

Von 2014 bis einschließlich 2017 werde Wachtendonk gut 230.000 Euro eingezahlt haben, rechnet der Bürgermeister vor. So hat die Gemeinde im Jahr 2014 rund 15.000 Euro gezahlt, in 2015 schon 57.000, im laufenden Jahr nichts — aber 2017 werden wegen der guten Steuerentwicklung voraussichtlich etwa 160.000 Euro fällig.

"In einer kleinen Kommune mit 8200 Einwohnern, da tut das sehr, sehr weh", sagte Aengenendt. Wo genau es weh tun wird, das lasse sich jetzt noch nicht absehen, denn der Haushaltsplan für 2017 sei noch in Arbeit. "Bei den freiwilligen Leistungen ist am einfachsten zu sparen", sagte Aengenendt. Aber darüber müsse nun der Gemeinderat befinden.

(das/heif/sep/szf/lnw)
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