Ehemalige NRW-Staatssekretärin "Vorzeige-Integrationspolitikerin" Zülfiye Kaykin vor Gericht

Duisburg · Sie war eine Symbolfigur für Integration. Doch Ex-Staatssekretärin Kaykin soll in einer früheren Rolle jemanden schwarz beschäftigt haben. Den deswegen ergangenen Strafbefehl akzeptiert sie nicht.

 Zülfiye Kaykin vor dem Neubau der Moschee in Marxloh.

Zülfiye Kaykin vor dem Neubau der Moschee in Marxloh.

Foto: RP Ralf Hohl

Die frühere Integrationsstaatssekretärin der rot-grünen Landesregierung Zülfiye Kaykin muss sich am kommenden Freitag (21. März) vor Gericht verantworten. Der 45-Jährigen wird Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Beihilfe zum Betrug vorgeworfen. Der Vorwurf betrifft das Jahr 2009, als Kaykin noch Geschäftsführerin einer deutsch-türkischen Begegnungsstätte in Duisburg-Marxloh war. Im September 2013 hatte das Kabinett unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) ihre Entlassung beschlossen.

Kaykin galt als "Vorzeige-Integrationspolitikerin", als sie im Sommer 2010 ins Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in Düsseldorf kam. Die gelernte Einzelhandelskauffrau hatte sich beharrlich hochgearbeitet und engagiert. So bekam die türkischstämmige SPD-Politikerin 2007 für ihr interkulturelles Engagement den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

In der Begegnungsstätte soll sie einen Hausmeister schwarz beschäftigt haben. Der Mitarbeiter war als geringfügig Beschäftigter gemeldet. Er soll aber für sechs Monate aus einer inoffiziellen Kasse jeweils zusätzlich 500 Euro sogenannten "Schwarzlohn", insgesamt 3000 Euro in bar, bekommen haben. Insgesamt habe die Begegnungsstätte hierdurch etwa 1400 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nicht abgeführt, wurde ermittelt.

Das Amtsgericht erließ gegen Kaykin einen Strafbefehl und setzte eine Geldstrafe von 6000 Euro fest; dagegen legte sie Einspruch ein. Deshalb kommt die Sache vor das Gericht. Zahlreiche Zeugen sollen gehört werden. Gegen den Hausmeister hatte das Amtsgericht ebenfalls einen Strafbefehl erlassen. Er akzeptierte und ist damit wegen Betrugs verurteilt, weil er Hartz IV bezog und dem Jobcenter nichts über den erhaltenen Schwarzlohn sagte.

Vor zwei Jahren begann die Staatsanwaltschaft Duisburg, konkret gegen Kaykin zu ermitteln. Die Landesregierung hielt zunächst an der Staatssekretärin fest. Im September 2013, kurz bevor der Strafbefehl erging, wurde sie aus dem Amt entlassen.

(lnw)
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