Nach der Wahl Was sich in Nordrhein-Westfalen jetzt ändern wird
Düsseldorf · Die rot-grüne Regierung ist abgewählt. Die Landespolitik wird sich nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen in einigen Bereichen neu ausrichten. Wichtige Themen sind Innere Sicherheit und Bildung. Eine Übersicht.
- Innere Sicherheit
Auch die FDP will die Polizei verstärken, hat im Wahlprogramm aber keine konkrete Zahl genannt. Später sprach sie von einer Zielgröße von 1800 Polizeianwärtern pro Jahr. CDU und FDP fordern zudem, dass auch Realschüler Polizisten werden können.
CDU und FDP haben auch den "Blitzermarathon" von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) immer wieder als Beispiel für Ressourcenverschwendung bei der Polizei genannt. Vermutlich wird es solche landesweiten Geschwindigkeits-Überwachungstage deshalb zumindest in diesem Umfang nicht mehr geben.
Auch für eine Stärkung der Justiz haben sich alle Parteien ausgesprochen, die Aussicht auf die Bildung der nächsten Regierung haben. Dahinter steckt die Überlegung, dass Straftäter nicht nur schnell dingfest gemacht werden müssen, sondern auch schneller als bislang bestraft werden sollen, um den Abschreckungseffekt zu verstärken.
Die Videoüberwachung in NRW wird wohl ausgeweitet, weil die lautesten Skeptiker dieser Maßnahme, die Grünen, wahrscheinlich nicht mehr an der nächsten Landesregierung beteiligt sein werden.
- Finanzen
Politische Einigkeit besteht darin, dass die Neuverschuldung bis 2020 auf null sinken muss. Schließlich lässt die Schuldenbremse der neuen Landesregierung auch gar keine andere Wahl. Offen ist, wie dieses Ziel erreicht wird. Bei der SPD waren zuletzt Tendenzen erkennbar, sich ein paar Schlupflöcher offenzuhalten. So könnte eine Landesregierung landeseigene Betriebe wie den Bau- und Liegenschaftsbetrieb Schulden aufnehmen lassen.
CDU und FDP setzen hingegen stärker als die SPD darauf, dass der Staat weniger Geld ausgibt. Etwa indem er sich von Aufgabenbereichen trennt. CDU und FDP nannten in diesem Zusammenhang immer die Hygieneampel im Lebensmittelbereich und das Tariftreuegesetz als Beispiele für bürokratische Hürden, die den Verbrauchern wenig helfen, gleichzeitig aber zu teuren staatlichen Überwachungsmaßnahmen führen.
Die SPD will an der Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent festhalten. Die CDU und FDP wollen sie durch die Einführung von Freibeträgen für selbstgenutztes Wohneigentum senken. Sparen wollen CDU und FDP bei den Förderprogrammen und in der Ministerialbürokratie.
- Schule
Die CDU wird eine andere Schulpolitik durchsetzen, denn die Politik der grünen Schulministerin Sylvia Löhrmann gilt als ein entscheidender Grund für die Abwahl von Rot-Grün. Dem CDU-Wahlprogramm zufolge soll künftig jede Schule entscheiden können, ob sie beim Turbo-Abitur bleiben will oder zu G9 zurückkehrt. Wo G8 gut funktioniert, soll es also dabei bleiben können.
In der Frage der Inklusion hatte CDU-Spitzenkandidat Armin Laschet stets ein Moratorium für die Schließung von Förderschulen gefordert, bis die Regelschulen ausreichend ausgestattet sind.
- Kitas
Schnell muss eine Lösung in der Frage der Kita-Finanzierung gefunden werden. Rot-Grün war bei einer Neufassung des entsprechenden Gesetzes auf halber Strecke stehengeblieben. In der Folge droht vielen Kita-Trägern der finanzielle Kollaps. Sie haben bereits die Schließung Hunderter Einrichtungen angekündigt, falls sie nicht schnell eine solide Planungsgrundlage bekommen.
Die Forderung der SPD nach einer gebührenfreien Kernzeit von 30 Stunden dürfte es schwerhaben. Aus Sicht der CDU wäre es indes vordringlich, die Qualität zu verbessern; erst mittelfristig soll es um Gebührenfreiheit gehen.
- Kommunen
Trotz unbestreitbarer bisheriger Erfolge beim Stärkungspakt bleibt die Haushaltssituation der Kommunen in NRW vielfach problematisch. Der Städte- und Gemeindebund NRW fordert deshalb eine "bessere Dotierung und gerechte Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs".
Zwar erhalten die Kommunen in diesem Jahr bereits die Rekordsumme von 10,6 Milliarden Euro vom Land im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG), doch gilt die dem GFG zugrundeliegende Verteilsystematik immer noch als unbefriedigend.
Die Kommunen verwiesen auch gern darauf, dass sie einst einen Anteil von 28,5 Prozent an der Steuerverbundmasse gehabt haben; jetzt sind es lediglich 23 Prozent, die ihnen das Land an der Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer und der Umsatzsteuer zugesteht.