Haushaltssperre blockiert Beförderungen Wen trifft das Spardiktat in NRW?

Düsseldorf · Nachdem das Verfassungsgericht die rot-grüne Besoldungsregelung für die Beamten verworfen hat, ist von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) eine Haushaltssperre verhängt worden. Wie berichtet, will er damit "Finanzierungsspielräume sichern". Das hat für manche ganz konkrete unliebsame Konsequenzen.

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Was ist der Hintergrund?

Das jetzt fällige neue Besoldungsgesetz dürfte mehrere hundert Millionen Euro kosten. Das Geld hat der Minister nicht. Die Sperre soll zu größeren Einsparungen führen.

Wie soll das gelingen?

Beförderungen und Einstellungen werden gestoppt. Die Beförderung beispielsweise einer stellvertretenden Schulleiterin zur Rektorin ist nicht möglich.

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Gilt die Sperre uneingeschränkt?

Nein. Einstellungen im Schulbereich dürfen weiterhin vorgenommen werden. Eingestellt werden auch Schwerbehinderte sowie geprüfte Beamtenanwärter. In diesem Jahr geht es dabei um 1400 Personen, die hauptsächlich in den Bereichen Justiz und Finanzverwaltung ausgebildet werden. Für Kommissaranwärter gilt ohnehin eine gesonderte Übernahmegarantie.

Welche Sachausgaben sind betroffen ?

Es dürfen nur noch Ausgaben getätigt werden, die für die Aufrechterhaltung der Verwaltung zwingend nötig sind. Büromöbel wie etwa ein Schreibtischstuhl dürfen nicht angeschafft werden, auch keine neuen Diensthandys. Zudem dürfen keine neuen Gutachten mehr in Auftrag gegeben werden.

Und die Zuweisungen und Zuschüsse?

Die Transferausgaben, die neben den Personalausgaben die "dicksten Brocken" im Landesetat sind, unterliegen nach Angaben des Finanzministeriums grundsätzlich der Sperre. Nicht betroffen sind die gemeinschaftlich finanzierten Ausgaben, insbesondere die EU-Programme und die Gemeinschaftsaufgaben. Auch der Hilfsfonds für die Beseitigung der Sturmschäden ist nicht berührt.

Sind Förderprogramme weiter möglich?

Neue Förderprogramme, die sich ausschließlich aus Landesmitteln speisen, können nicht gestartet werden. Betroffen ist vor allem der Kulturbereich.

Gilt die Sperre auch für Landesbetriebe?

Ja. Betroffen sind auch der Landesbetrieb Straßenbau sowie der Bau- und Liegenschaftsbetrieb.

Und die Kommunen?

Die Zuweisungen an die Kommunen fließen wie bisher. Aber die Städte können selbst eine Haushaltssperre verhängen. Berühmt-berüchtigtes Beispiel ist Dortmund. Dort hatte der damalige Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) einen Tag nach der Kommunalwahl 2010 eine Haushaltssperre wegen eines Defizits von 100 Millionen Euro bekanntgegeben.

Wie lange gilt die Sperre?

In der Regel bis zur Verabschiedung eines Nachtragshaushalts; längstens bis zum Jahresende.

Gibt es schon Reaktionen?

Ja, der Bund der Strafvollzugsbediensteten spricht von einer "entsolidarisierenden Wirkung" in der Beamtenschaft, wenn jetzt keine Beförderung mehr möglich ist. Auch der Bauindustrieverband NRW kritisiert die Maßnahme des Finanzministers: "Diese Haushaltssperre kommt zur absoluten Unzeit. Der Bund hat jetzt endlich seinen Haushalt verabschiedet. Die Investitionsmittel könnten fließen, doch jetzt fehlen Planungsgelder. Die Sanierungen von Brücken, Straßen und Schienen stehen nun unter Vorbehalt des Finanzministers."

(RP)
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