Münster Landwirte bekommen Gülle-Gebühren zurück

Münster · Für den Import von wärmebehandelter Gülle aus Holland darf das Land Nordrhein-Westfalen Landwirte nicht weiterhin kräftig zur Kasse bitten. Nachdem die EU bereits vor Jahren das drastische Anheben der Importgebühr gestoppt hatte, kritisierte jetzt auch das Oberverwaltungsgericht in Münster das Vorgehen des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums. Es fehle eine exakte Kostenkalkulation für die Genehmigung importierter, wärmebehandelter Gülle.

Geklagt hatten zwei Landwirte, deren Bescheide durch das Landesumweltamt (Lanuv) im Jahr 2011 plötzlich das Vielfache der Gebühr aus dem Vorjahr auswiesen. In einem Fall waren aus 50 Euro Gebühr für rund 3000 Tonnen Gülle wenige Monate später rund 1500 Euro für nur noch die Hälfte der Menge geworden. Im anderen Fall ging es um 814 Euro. Das Lanuv verlangte nun für den Genehmigungsbescheid einen Euro pro eingeführter Tonne - vorher waren es ganze 1,6 Cent. Das Gericht schlug gestern die Einstellung des Verfahrens vor und hob die überzogenen Gebührenbescheide auf. Bedingung: Es bleibt bei der bis dahin veranschlagten Gebühr von 50 Euro und das Lanuv trägt die Kosten des Verfahrens. Alle Verfahrensbeteiligten waren einverstanden und erklärten den Rechtsstreit damit für erledigt.

In der mündlichen Verhandlung zeigte sich das Verwaltungsgericht sichtlich irritiert über das Verhalten des Lanuv. "Was ist eigentlich die Motivation für das Verfahren hier?", fragte die Vorsitzende Richterin. Die Rechtslage sei doch seit Jahren klar, auch höchstrichterlich im Bund und Europa gebe es mehrere Entscheidungen. Das Land müsse schon eine plausible Kalkulation vorlegen, die die Kosten eines Genehmigungsbescheides begründet. Die fehle aber bis heute. "Bei diesem Gebührentatbestand gibt es ein Strukturproblem", sagte das Gericht und machte eine Rechnung auf. Wer 100.000 Tonnen Gülle beantrage, müsse nach Rechnung des Landes 100.000 Euro zahlen, das könne nicht sein. Bei so klaren Ansagen des OVG gaben die Landesvertreter nach einer kurzen Beratungs-Unterbrechung nach. Die EU hatte bereits 2011 die Gebühr als zollgleiche Abgabe verboten.

(dpa/RP)
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