Laser-Angriffe auf Piloten in NRW "Als würdest du mit offenen Augen in die Sonne gucken"

Köln/Essen · Hunderte Piloten werden jedes Jahr von Laserpointern geblendet - vor allem die Flughäfen Düsseldorf und Köln sind betroffen. Die Pilotenvereinigung Cockpit fordert höhere Strafen, erstmals wurde nun wegen versuchten Mordes gegen einen mutmaßlichen Täter ermittelt.

 Lichtstrahl aus einem Laserpointer (Symbolfoto).

Lichtstrahl aus einem Laserpointer (Symbolfoto).

Foto: dpa

Der Mann saß wohl am Fenster seiner Dachgeschosswohnung im Essener Stadtteil Kupferdreh und hielt einen Laserpointer in den Nachthimmel — mindestens drei Piloten von Passagierflugzeugen wurden dadurch am vergangenen Donnerstag geblendet. Sie waren alle im Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen. Dass die Polizei noch in der Nacht einen 22-jährigen mutmaßlichen Täter ermitteln konnte, ist ein Erfolg. Oft können die Täter nicht ausfindig gemacht werden. Der Laserpointer lag in der Dachgeschosswohnung des Mannes, gegen den nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr ermittelt wird.

Der jüngste Fall aus Essen ist einer von Hunderten in Deutschland, in denen Piloten durch Laser geblendet werden. "Wir haben es seit 2009 vermehrt mit solchen Blendattacken zu tun", sagt Kristina Kelek von der Deutschen Flugsicherung (DFS). Vor allem in der Startphase oder beim Landeanflug würden Piloten geblendet. "Das sind die kritischsten Phasen des Fluges." Hier müssen die Piloten sich besonders konzentrieren, weil sie die Flugzeuge beim Starten und Landen manuell, und nicht per Autopilot steuern. "Das ist kein Dummer-Jungen-Streich", sagt Kelek.

Zwar musste bisher — wie es im vergangenen Jahr in den USA geschehen ist — in Deutschland noch kein Flugzeug durchstarten und umkehren, weil der Pilot den Landeanflug abbrechen musste. Aber es könne immer etwas passieren, wenn das Cockpit durch einen Laserstrahl blitzartig erhellt wird. "Ich vergleiche das immer mit Steinwürfen von Autobahnbrücken — das kann auch viele Male gut gehen, bis der Stein eine Windschutzscheibe durchschlägt."

Laser reichen bis zu 3300 Meter weit

Im Jahr 2011 sind 636 Fälle bekannt geworden, in denen Piloten im deutschen Luftraum geblendet wurden. Die DFS sammelt die Zahlen. 2012 waren es 720 Fälle. "Seitdem ist es aber weniger geworden", sagt Kelek. "Es sind aber immerhin noch um die 500 Fälle jährlich." Im ersten Halbjahr 2017 gingen bei der DFS 162 Meldungen über Laserblendungen ein. Die Dunkelziffer dürfte allerdings hoch sein, da nicht alle Piloten ihrer Airline Meldung erstatten. "Und nur dann bekommen wir es überhaupt mit."

Die Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf führen die Liste an: zwischen Januar und Juli gab es in Köln/Bonn 20 Blendattacken, in Düsseldorf 16. Hamburg liegt mit 15 Fällen auf dem dritten Platz. "Das bedeutet nicht, dass direkt am Flughafen etwas passiert ist, es kann auch in der Umgebung geschehen sein", sagt Kelek. Meldet ein Pilot eine Laserattacke an den Tower, schaltet die DFS die Polizei ein und gibt die Koordinaten durch. In den meisten Fällen trifft es die Piloten in einer Höhe zwischen 3000 und 10.000 Fuß — das sind 1000 bis rund 3300 Meter. "Uns hat selbst überrascht, wie weit die Laser teilweise reichen."

Nur wenige Täter werden gefasst

Die Vereinigung Cockpit fordert, dass Laser mit einer Leistung von mehr als 500mW unter das Waffengesetz fallen und das Mitführen bestimmter Laser unter Strafe gestellt wird. "Das ist kein Kavaliersdelikt", sagt Markus Wahl, Sprecher der Pilotenvereinigung. "Die Blendung der Piloten führt zu Sehlücken und einer fehlerhaften Farbenwahrnehmung im Sichtfeld. Dadurch wird das Ablesen der Instrumente schwer bis unmöglich." Je nachdem, wie lange er geblendet wird, muss der Pilot versuchen, die Landung abzubrechen, durchzustarten und möglichst schnell wieder Höhe zu gewinnen. "Man muss sich vorstellen, dass der Pilot reflexartig die Augen schließt, wenn er geblendet wird — und seine Situation ist vergleichbar mit einem Autofahrer, der gerade mit 320 Stundenkilometern auf der Autobahn fährt", sagt Wahl. Ein Pilot aus Stuttgart, der geblendet wurde, hat ihm gesagt: "Das ist, als würdest du mit offenen Augen in die grelle Sonne gucken." Unmöglich also, die Augen dabei offen zu halten.

Wird ein Täter gefasst, droht ihm wegen gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Bei einer Verurteilung können Täter theoretisch bis zu zehn Jahre ins Gefängnis kommen. In der Praxis sieht das anders aus: Nur wenige Täter werden gefasst, viele Verfahren enden mit Geld- oder Bewährungsstrafen, weil oft ein Vorsatz nur schwer nachzuweisen ist.

Markus Wahl wünscht sich höhere Strafen, die vor allem der Abschreckung dienen könnten, wie er sagt. So wie in einem Fall, der vor dem Amtsgericht Zossen verhandelt wurde. Auf der Anklagebank saß ein 49-Jähriger, der im August 2016 einen Polizeihubschrauber mit einem Laserpointer geblendet hatte. Er wurde dafür zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt, die das Gericht nicht zur Bewährung aussetzte. Der Amtsrichter glaubte ihm nicht, dass er den Laserpointer "ohne bestimmtes Ziel" benutzt hatte, wie er in einem Teilgeständnis gesagt hatte, und den Hubschrauber gar nicht gesehen habe.

In Hamburg wurden sogar Ermittlungen wegen versuchten Mordes gegen einen 27-Jährigen aus Greifswald eingeleitet, der beim G20-Gipfel den Piloten eines Polizeihubschraubers geblendet haben soll. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg auf Anfrage mitteilte, hat das Landgericht einen Tötungsvorsatz allerdings verneint. Der Mann sitzt aber trotzdem noch in Untersuchungshaft; die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr laufen noch.

(hsr)
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