Düsseldorf Lehrer uneins über Wahlmöglichkeit für G 8

Düsseldorf · Die grundsätzliche Rückkehr zur neunjährigen Gymnasialzeit (G 9) in NRW bleibt umstritten. Bei einer Anhörung im Landtag zeigten sich Schulleiter und Lehrerverbände uneins darüber, ob das Land für alle Schulen die Rückkehr zu G 9 vorschreiben sollte. Das forderten etwa die beiden Direktorenverbände; der Philologenverband als Vertretung der Gymnasiallehrer sprach sich dagegen für eine Wahlmöglichkeit der Schulen aus.

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung zufolge sollen per "Leitentscheidung" grundsätzlich alle öffentlichen Gymnasien ab 2019 zu G 9 zurückkehren. Schulen, die beim achtjährigen Bildungsgang (G 8) bleiben wollen, können das jedoch mit einer Mehrheit von zwei Dritteln plus einer Stimme in ihrer Schulkonferenz beschließen.

In Umfragen haben nur sehr wenige Gymnasien erklärt, sie könnten sich einen Verbleib bei G 8 vorstellen. "Diese unerwartet eindeutige Stimmung rechtfertigt die Aufrechterhaltung eines eigenständigen G 8-Bildungsganges nicht mehr", heißt es in der Stellungnahme der Westfälisch-Lippischen Direktorenvereinigung. Ähnlich argumentieren die rheinischen Direktoren: "Explizite G8-Gymnasien sind nach unserer Auffassung nicht erforderlich."

Der schulpolitische Sprecher der CDU, Frank Rock, verteidigte den Gesetzentwurf mit einer neuen Dimap-Umfrage für seine Fraktion. Darin hätten sich 80 Prozent der Befragten für G 9 ausgesprochen; zugleich hätten aber 18 Prozent für einen Verbleib bei G 8 plädiert. "Mit dem Gesetzentwurf ermöglicht die Landesregierung die im Koalitionsvertrag versprochene und durch die Umfrage bestätigte Wahlfreiheit." SPD und Grüne sind für eine komplette Rückkehr zu G 9, ebenso ein Bündnis aus Elternverbänden, Kommunen und Gewerkschaft.

Peter Silbernagel, Landeschef des Philologenverbands, nahm Bezug auf die Umfrage: "Wenn die 18 Prozent stimmen, tut das Land nichts Falsches, wenn es diese Option beibehält." Schulleiter Dirk Gellesch aus Bochum dagegen appellierte an die Politiker: "Über die Schulstruktur soll das Land verbindlich für alle entscheiden."

(fvo)
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