Duisburg Loveparade: Anwalt fordert U-Haft für Ex-Dezernenten

Duisburg · Der Duisburger Rechtsanwalt Uwe Tegtmeyer ist empört, dass Duisburgs ehemaliger Planungsdezernent Jürgen Dressler gegenüber dem Oberlandesgericht Düsseldorf angekündigt hat, möglicherweise ins Ausland auszuwandern.

Nach seiner Einschätzung wäre Dressler Hauptangeschuldigter in einer möglichen Hauptverhandlung. Solange noch nicht entschieden ist, ob das Hauptverfahren eröffnet wird - das Duisburger Landgericht hatte dies abgelehnt, dagegen wurde beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt - hält es Tegtmeyer für entscheidend, dass Dressler für die Justiz erreichbar bleibt. In einem Schreiben an das Oberlandesgericht beantragt der Anwalt, Dressler in Untersuchungshaft zu nehmen. "Das Hauptverfahren könnte bei Abwesenheit des Angeschuldigten Dressler scheitern, was für die Opfer eine unerträgliche Folge wäre", so Tegtmeyer in seinem Schreiben an das Oberlandesgericht. Jürgen Dressler hatte dieses vor wenigen Tagen schriftlich über seine möglichen Auswanderungspläne in Kenntnis gesetzt, "obwohl ich nach der geltenden Rechtslage mit keinerlei Einschränkungen zu rechnen habe" heißt es in dem Brief.

Denn nach der Entscheidung des Landgerichts Duisburg, das Verfahren nicht zu eröffnen, bestehe keine Anklage gegen ihn. Und die Beschwerden Dritter gegen diese Entscheidung hätten keine aufschiebende Wirkung. Da er in Kürze 70 Jahre alt werde und wegen seiner gesundheitlichen Vorgeschichte (vor 16 Jahren erkrankte Dressler schwer an Krebs) hätten pflegerische und klimatische Gründe zu der Umzugs-Überlegung geführt.

Bei der Loveparade waren am 24. Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen infolge einer Massenpanik im Zugangsbereich ums Leben gekommen, Hunderte wurden zum Teil schwer verletzt. Viele sind bis heute traumatisiert. Liegt bis zum 27. Juli 2020 kein erstinstanzliches Urteil vor, verjähren die Taten. "Absolute Verjährungsfrist" nennen Juristen das - das wäre gut zehn Jahre nach dem Unglück vom 24. Juli 2010.

(hch)
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