Duisburg Loveparade - Behörde will neues Gutachten

Duisburg · Mit einer neuen Expertise will die Staatsanwaltschaft Duisburg doch noch die Eröffnung eines Strafprozesses zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe erwirken. Wer das Gutachten anfertigen soll, ist noch nicht bekannt.

Für Eltern, Partner, Geschwister, Großeltern, Tanten, Onkel, all die Angehörigen der 21 Todesopfer auf der Loveparade, für die mehr als 500 Verletzten und Tausende Teilnehmer, für ihre Freunde, für Helfer, Ordner, Polizisten, Ärzte, Sanitäter, Krankenschwestern, Feuerwehrleute, für all die Betroffenen ist die gestrige Nachricht der Staatsanwaltschaft Duisburg ein kleiner Hoffnungsschimmer. Die Strafverfolgungsbehörde will mit einem neuen Gutachten zu den Ursachen der Tragödie die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) in Düsseldorf doch noch davon überzeugen, ein Hauptverfahren zur Aufarbeitung der Katastrophe zu eröffnen. "Dadurch wird sichergestellt, dass der Weg der notwendigen juristischen Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie in einer öffentlichen Hauptverhandlung so schnell wie möglich beschritten werden kann", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Gespräche mit möglichen Gutachtern seien bereits abgeschlossen.

Doch ob die Richter des OLG die Entscheidung ihrer Kollegen vom Landgericht Duisburg einkassieren werden, bleibt auch damit weiterhin fraglich. Diese hatten im April dieses Jahres die Eröffnung eines Strafprozesses abgelehnt. Die Richter der Fünften Großen Strafkammer störten sich vor allem am Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still, dem zentralen Beweismittel der Staatsanwaltschaft. Sie lasteten dieser Expertise gravierende Fehler an. Demnach hätten nur Planungs- und Genehmigungsfehler die Katastrophe verursacht. Diese These könne das Gutachten aber nicht im Geringsten belegen, entschied die Strafkammer unter Vorsitz von Joachim Schwartz. Zudem gingen die Richter davon aus, dass Still im Prozess wegen Befangenheit abgelehnt werden müsste.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein, weil sie die Kritik für nicht gerechtfertigt hielt. Der Fall wanderte an die nächsthöhere Instanz, an das OLG in Düsseldorf. Dort wird die Beschwerde geprüft, die allerdings noch begründet werden muss. Nach Angaben des OLG werde allein die Prüfung der Beschwerde mehrere Monate dauern. Die Bewertung des zusätzlichen Expertengutachten dürfte darüber hinaus weitere Monate in Anspruch nehmen.

Für den Düsseldorfer Opferanwalt Julius Reiter ist die neuerliche Entwicklung ein positives Signal, dass doch noch jemand zur Rechenschaft für die Katastrophe gezogen werden könnte. "Die Opfer und Hinterbliebenen benötigen dringend Klarheit, was die Unglücksursache betrifft", sagte Reiter, der die Interessen vieler Hinterbliebenen vertritt. "Ich gehe davon aus, dass das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts aufheben und an eine andere Kammer des Landgerichts verweisen wird", so der Jurist.

Ganz anders bewertet Thomas Feltes, Lehrstuhlinhaber für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum, den Sachverhalt. Er hält das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für sehr fragwürdig. "Es handelt sich um ein einmaliges Vorgehen, das nicht unerhebliche Kosten verursacht und auch nicht damit begründet werden kann, dass die Staatsanwaltschaft der Auffassung ist, dass ihre Beschwerde Erfolg haben wird", betonte Feltes. "Sie versucht vielmehr, die Fehler, die sie in der Vergangenheit offensichtlich gemacht hat, jetzt auszubügeln."

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle im Zugangsbereich zu einer tödlichen Massenpanik gekommen. 21 Menschen starben, fast 700 wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Viele von ihnen sind bis heute traumatisiert. Die Staatsanwaltschaft klagte deswegen Duisburgs Stadtentwicklungsdezernenten Jürgen Dressler sowie fünf Mitarbeiter des städtischen Bauamts und vier Verantwortliche des Veranstalters Lopavent wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung an.

Betroffene und Hinterbliebene mahnten mehrfach eindringlich eine weitergehende Aufarbeitung der Tragödie an. Zuletzt hatten mehr als 300.000 Menschen eine Online-Petition unterschrieben, in der die Eröffnung eines Strafprozesses gefordert wird.

(csh)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort