Duisburg Loveparade: Zwei Zivilklagen vor Gericht

Duisburg · Vor dem Landgericht Duisburg sind gestern zwei weitere Loveparade-Zivilklagen verhandelt worden. Zwei Frauen hatten die Stadt Duisburg, das Land Nordrhein-Westfalen, die Loveparade-Veranstalterin Lopavent sowie deren Geschäftsführer auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Die 48-Jährige aus Essen und die 30-Jährige aus Melle bei Osnabrück waren im Juli 2010 in dem Gedränge bei dem Technofestival verletzt worden. Im Fall der 48-Jährigen haben nach Angaben ihrer Anwältin Bärbel Schönhof alle Parteien das Gericht um einen Vorschlag für eine gütliche Einigung und Nennung einer Gesamtsumme gebeten. In den kommenden Wochen soll dies nun auf schriftlichem Wege erörtert werden. Im Fall der 30-Jährigen sei die Klage unter der Bedingung zurückgenommen worden, dass die Gegenseite auf eine Kostenerstattung verzichte. "Die Klägerin möchte nicht riskieren, dass es ihr durch die intensive Beschäftigung mit den Ereignissen wieder schlechter geht", begründete Schönhof den Rückzug. Ob die Anwälte der Beklagten dem Vorschlag zustimmen werden, sei noch offen.

Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle am Eingang zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

(dpa)
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