Todesfall Niklas P. Tatverdächtiger nach Angriff auf Zeugen wieder in Haft

Bonn · Ein 21-jähriger Tatverdächtiger im Fall Niklas sitzt wieder in Haft. Er soll einen Zeugen angegriffen und verletzt haben. Der Mann war erst im Juli aus der Untersuchungshaft freigelassen worden.

Niklas P. getötet: Trauer in Bad Godesberg in Bonn
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Niklas P. getötet: Trauer in Bad Godesberg in Bonn

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Foto: dpa, mjh hpl

Einer der Verdächtigen im Fall des nach einer Prügelattacke verstorbenen 17-jährigen Niklas sitzt wieder in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Bonn hat erneut einen Haftbefehl gegen den 21-jährigen Roman W. erlassen. Der junge Mann soll am 11. September einen Zeugen zusammen mit einem Gleichaltrigen angegriffen und verletzt haben.

Damit sitzt der Verdächtige zum zweiten Mal in Untersuchungshaft. Am 20. Juni war er schon einmal festgenommen worden, nachdem ihn der Zeuge als einen der drei Männer identifiziert hatte, die Niklas und seine Begleiter in Bad Godesberg ohne Grund attackiert und verletzt hatten. Ein Schlag gegen den Kopf hat nach Erkenntnissen der Ermittler zum Tod des Jugendlichen geführt, der unter einer Gefäßwandschwäche im Gehirn litt.

21-Jähriger ist nicht der Hauptverdächtige

Doch warum wurde der 21-Jährige knapp drei Wochen später, am 8. Juli, überhaupt freigelassen? Bei Roman W. handelt es sich nicht um den mutmaßlichen Haupttäter. Das ist laut Ermittler der 20-jährige Walid S., bei ihm wurde bei einer Hausdurchsuchung eine Jacke gefunden, auf der sich Blutspuren von Niklas befanden. Zum Zeitpunkt der Festnahme wurde Roman W. zwar des gemeinschaftlichen Totschlags verdächtigt, den er zusammen mit Walid S. begangen haben soll. "Doch dieser Verdacht hat sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt", sagt der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Robin Faßbender.

Trauerfeier für Niklas in Bad Godesberg
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Trauerfeier für Niklas in Bad Godesberg im Mai 2016

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Zwar ist sich die Staatsanwaltschaft sicher, dass Roman W. bei dem Angriff auf Niklas dabei gewesen sei. Die Körperverletzung mit Todesfolgen habe er aber nicht begangen. Der Tatvorwurf lautet nun einfache Körperverletzungen gegen die Begleiter von Niklas sowie Beteiligung an einer Schlägerei. Da keine Haftgründe, wie Flucht- oder Verdunklungsgefahr, vorlagen, hatte der Ermittlungsrichter der Haftbeschwerde des Verteidigers stattgegeben und die Freilassung des 21-Jährigen angeordnet.

Durch den Angriff auf den 29-jährigen Zeugen hat sich das nun geändert. Weil Roman W. vorgeworfen werde, auf Zeugen einzuwirken, bestehe nun Verdunklungsgefahr, erklärt Faßbender. Deshalb sitzt er jetzt wieder in Untersuchungshaft.

(RP)
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