Düsseldorf NRW kann islamistischen Gefährder nicht abschieben

Düsseldorf · Die Landesregierung fordert bei der bisher vergeblichen Abschiebung eines algerischen Islamisten die Unterstützung des Bundes ein. "Ich erwarte von den Ministern Seehofer und Maas, dass sie umgehend der Verbesserung von Rücknahmeabkommen höchste Priorität einräumen. Statt starker Sprüche brauchen wir starken Einsatz etwa für die schnellere Beschaffung von Passersatzpapieren", sagte Integrationsminister Joachim Stamp (FDP).

Wie das NRW-Innenministerium bestätigte, handelt es sich um eine Person, die das Landeskriminalamt als Gefährder einstuft. Nach Spiegel-Informationen gilt der Algerier Hamza C. als hochgefährlich. Er war einst angeklagt, ein Attentat auf die Düsseldorfer Altstadt geplant zu haben, wurde aber freigesprochen. Vor Prozessbeginn hatte er zugegeben, dass er kein Syrer sei, wie er die Behörden bis dahin hatte glauben gemacht. Außerdem wurde klar, dass er zahlreiche Alias-Personalien nutzte, er soll unter einem Dutzend verschiedener Namen bekannt gewesen sein. Unter anderem waren bei ihm ein Kleidungsstück mit IS-Logo und Videos von Selbstmordattentätern und brutalen Hinrichtungen gefunden worden.

Der Fall erinnert an den Terroristen Anis Amri, der auch verschiedene Identitäten nutzte. Stamp hatte aufgrund dieser Erfahrungen angekündigt, den Paragrafen 58a künftig häufiger anzuwenden. Danach kann ein Ausländer schon bei begründetem Terrorverdacht abgeschoben werden. Dazu kam es in NRW bisher nur ein einziges Mal. Gebremst wird die Landesregierung im Fall Hamza C. offenbar auch, weil er einen Asylfolgeantrag gestellt haben soll. Als Islamisten drohe ihm Folter, so seine Begründung.

(kib)
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