Detmold Opfer fleht, SS-Mann schweigt

Detmold · Der Vorwurf lautet: Beihilfe zum Mord in Auschwitz in mindestens 170.000 Fällen. Der ehemalige KZ-Wachmann Reinhold Hanning schweigt beim Prozessauftakt in Detmold - trotz der Bitte eines Überlebenden.

Als der Angeklagte den Sitzungssaal betritt, wird es im Gerichtssaal trotz der hundert Pressevertreter und Besucher gespenstisch still. Leicht gebückt, den Kopf gesenkt, schreitet Reinhold Hanning, von den beiden Verteidigern und seinem Sohn umringt, sehr langsam nach vorne. Minutenlanges Kameraklicken. Sein Blick geht starr zu Boden, nicht nach rechts oder links, als wolle er das alles nicht sehen. Und nicht gesehen werden.

Aber er ist da: 94 Jahre alt, wohnhaft in Lage im Kreis Lippe, Witwer - und von Januar 1943 bis Juni 1944 Mitglied der SS-Wachmannschaft im Konzentrationslager Auschwitz. Vorwurf: Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen. 38 Nebenkläger aus Ungarn, Israel, den USA, Kanada, Großbritannien und Deutschland beteiligen sich. Als einer der letzten großen Auschwitzprozesse hat die Hauptverhandlung gestern vor dem Landgericht Detmold begonnen. Zwölf Verhandlungstage sind angesetzt, mit Rücksicht auf den 94-Jährigen allerdings jeweils immer nur für zwei Stunden. Zumindest am ersten Tag ist das Interesse immens, frühmorgens stehen Kamerateams, Reporter und interessierte Besucher Schlange.

Hanning wohnt im zehn Kilometer entfernten 36.000-Einwohner-Ort Lage, wo er aufwuchs, zur Volksschule ging und zuletzt mit seiner Frau ein Molkereifachgeschäft betrieb. Nachdem er im SS-Totenkopfsturmbann die Gefangenen bewacht, aber auch an der Rampe empfangen und für die Vergasung selektiert haben soll. "Menschen wie er waren doch alle ein Rädchen im Getriebe, damit die Mordmaschinerie funktionierte", sagt eine Besucherin, Jahrgang 1949. Sie ist Teil einer Initiative, die mit Plakaten, Flyern und ihrer Anwesenheit "Gegen das Vergessen" demonstrieren. "Ich bin mit gemischten Gefühlen gekommen", sagt ein 75-Jähriger, der selbst seinen Vater im Krieg verlor. "Das ist alles grausam. Aber er ist ein alter Mann. Ich habe schon Mitleid irgendwie."

Nun sitzt dieser alte Mann gekrümmt, regungslos und kaum sichtbar zwischen seinen beiden Verteidigern. Richterin Anke Grudda kündigt an, die Anklageschrift verlesen zu lassen, "und dann können wir über alles reden, Herr Hanning, wenn Sie mögen". Aber er mag nicht. Er blickt zu Boden, während Oberstaatsanwalt Andreas Brendel den 60-seitigen Text vorliest. Ein 30-minütiger Schnelldurchlauf der größten Grausamkeiten von Auschwitz: der menschenunwürdige Transport, die willkürliche Auswahl, wer direkt stirbt und wer sich im Lager zu Tode schuften durfte. Wie man die durch Zyklon B erstickten Leichen in den Waschräumen fand, rosafarbene Haut mit grünen Punkten und Schaum vorm Mund oder blutenden Ohren. Wie SS-Wächter Kinder lebendig in die Todesgrube warfen und verbrannten. Bei all dem: keine Regung. Hanning harrt aus.

"Der Angeklagte wird sich nicht äußern", lässt er seine Verteidigung anschließend ausrichten. "Zumindest nicht derzeit." Seine Mittäterschaft, seine Schuld, überhaupt seine Tätigkeit bei der SS wird nicht kommentiert. Auch das Verhör der Polizei, die überraschend im Herbst 2015 bei Hanning auftauchte, soll nach Wunsch der Verteidigung vor Gericht nicht verwertet werden. Er sei damals gerade von einer vierstündigen Arztbehandlung gekommen und außerdem nicht ordentlich belehrt worden. Ob Hanning damals überhaupt Verwertbares zu den Vorwürfen gesagt haben könnte, verriet sein Anwalt nicht.

Kann man Reinhold Hanning, dieses kleine Rädchen der NS-Maschinerie des Massenmords, denn verurteilen? Nach jetziger juristischer Auffassung schon, erklärt Werner Renz vom Frankfurter Fritz-Bauer-Institut, das die Geschichte und Wirkung des Holocaust insbesondere anhand der Auschwitzprozesse dokumentiert. Man muss ihm keine konkrete Tat nachweisen. Es reicht die Tatsache, dass er Wachdienst geleistet hat. "Selbst Bereitschaftsdienst gilt als Beihilfe zum Mord, er muss nicht selbst die Menschen an der Rampe in den Tod geschickt oder gar erschossen haben", sagt Renz. Diese Rechtsauffassung habe es nach Kriegsende bis 1965 gegeben, danach habe man Morde direkt nachweisen müssen. Der Fall John Demjanjuk 2011 am Landgericht München gab den Anstoß, auch Mittäter (wieder) zur Rechenschaft zu ziehen. So wie Oskar Gröning, der als einer der ersten ehemaligen SS-Wärter bei seinem Prozess im Juni 2015 öffentlich Reue zeigte und sich bei den Opfern entschuldigte. "Eine lobenswerte, vorbildhafte Haltung gegenüber unserer Gesellschaft", sagt Historiker Renz.

Reinhold Hanning aber schweigt. Selbst als der Ausschwitzüberlebende Leon Schwarzbaum in den Zeugenstand tritt, mit zitternder Stimme von seiner Vertreibung aus Polen, den 35 ermordeten Familienmitgliedern und seiner Zeit im KZ berichtet. Wie er als Laufbursche im Lager überleben konnte und fast verhungerte, weil es nur Kartoffelschalen gab. Dass die SS-Wächter die Erschossenen auf Stühle setzten, zur Abschreckung für jene, die fliehen wollten. Dass er immer noch nachts davon träumt, wie die nackten Menschen auf den Transportern um ihr Leben schrien.

"Herr Hanning", erhebt Schwarzbaum seine Stimme mit letzter Kraft, "wir sind beide 94 Jahre alt und müssen bald vors Höchste Gericht. Bitte reden Sie!" Die Verteidiger beantragen eine Unterbrechung, Hanning müsse auf die Toilette. Die Verhandlung wird heute fortgeführt. Hanning wird da sein. Er wird nichts sagen müssen, aber zuhören. Immerhin.

(RP)
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