Urteil Bin Ladens Leibwächter darf weiter in NRW wohnen

Gelsenkirchen · Der ehemalige Leibwächter von Osama Bin Laden wird nicht von Deutschland in sein Heimatland Tunesien abgeschoben. Zu diesem Urteil kam am Mittwoch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

 Der Al-Kaida-Chef Osama Bin Laden wurde am 2. Mai 2011 getötet.

Der Al-Kaida-Chef Osama Bin Laden wurde am 2. Mai 2011 getötet.

Foto: ap

In der Urteilsbegründung hieß es, dass Sami. A. (39), der bereits seit vielen Jahren im Ruhgebiet lebt, bei einer Auslieferung Folter und eine unmenschliche Behandlung drohe. "Es kommt in Tunesien noch immer zu systematischen Übergriffen bei festgenommen Menschen oder denen, die verhört werden", erklärte der zuständige Richter.

Das Gericht betonte, dass seine mögliche Nähe zum inneren Kreis der Terrororganisation al-Kaida bei der Entscheidung keine Rolle gespielt habe. A. bestreitet auch, Mitglied der Leibgarde von Osama Bin Laden, der 2011 getötet wurde, gewesen zu sein.

Der Fall von A., der auch ein enger Vertrauter bin Ladens gewesen soll, hatte die deutschen Gerichte seit mehr als zehn Jahren beschäftigt und war durch alle Instanzen gegangen. Zuletzt war der Abschiebe-Stopp vom Bundesamt mit der Begründung aufgehoben worden, dass sich die Verhältnisse in Tunesien seit der Revolution im Jahre 2011 geändert hätten und ihm deshalb keine Folter mehr drohe. Gegen diese Entscheidung hatte der 39-Jährige geklagt und gestern Recht bekommen.

Dabei gilt Sami A. nach wie vor als eine zentrale Figur in der deutschen Islamistenszene. Der NRW-Verfassungsschutz beobachtet ihn mindestens seit 2006. Die Behörde ist sich sicher, dass von ihm weiterhin eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe.

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) nannte ihn einmal einen "gefährlichen Dchihadisten". "Dass so ein Mann wie Sami A. in Deutschland bleiben darf, ist ein Faustschlag ins Gesicht aller Antiterrorfahnder", hieß es Sicherheitskreisen. "Er hat den meistgesuchtesten Verbrecher der Welt beschützt. Und wir fassen ihn mit Samthandschuhen an. Das ist unglaublich." Eine Straftat in Deutschland konnte man A. bislang aber nicht nachweisen.

(csh)
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