Prozess in Münster Flüchtlingshelferin erstochen - 13 Jahre Haft

Münster · Nach dem gewaltsamen Tod einer Flüchtlingshelferin aus Ahaus hat das Schwurgericht Münster einen Asylbewerber wegen Totschlags verurteilt. Die Richter waren davon überzeugt, dass der 28-Jährige 21 Mal auf die 22 Jahre alte Studentin einstach.

 Der Angeklagte kommt am 11.10.2017 zur Urteilsverkündung in das Landgericht in Münster.

Der Angeklagte kommt am 11.10.2017 zur Urteilsverkündung in das Landgericht in Münster.

Foto: dpa, gki

Mit dem Urteil blieben sie unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft wegen Mordes beantragt hatte. Der Nigerianer war 2015 nach Deutschland eingereist. In einer Flüchtlingsunterkunft in Ahaus hatte er die junge Frau kennengelernt.

Zwischen beiden hatte es im September 2017 auch eine kurze intime Beziehung gegeben, die das Opfer aber schnell wieder beendete. Laut Urteil hatte der Angeklagte bis zur Tat vergeblich versucht, die Studentin für sich zurückzugewinnen. "Er spionierte ihr nach und tauchte an Orten auf, an denen auch sie war", sagte Richterin Gabriele Böhner. Dadurch habe sich die 22-Jährige massiv bedrängt und verängstigt gefühlt.

Nach den Feststellungen des Gerichts war der Angeklagte schließlich mit einem Messer und einem großen Rollkoffer vor dem Haus der Flüchtlingshelferin aufgetaucht und hatte immer wieder auf sie eingestochen - in den Kopf, in den Hals und in den Körper. "Er hat sich auch von den flehentlichen Hilferufen des Opfers nicht abhalten lassen", so Böhner. Anschließend habe er versucht, die stark blutende Frau in den mitgebrachten Koffer zu drücken.

Erst als mehrere Anwohner aufgetaucht seien, habe er die Flucht ergriffen. Der 28-Jährige war schließlich in Basel festgenommen worden. Dort hatte er versucht, unter seinem richtigen Namen erneut Asyl zu beantragen. Zu diesem Zeitpunkt war er allerdings schon per europäischem Haftbefehl gesucht worden.

Im Prozess hatte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert. An seiner Täterschaft gibt es laut Gericht allerdings keinen Zweifel. Der 28-Jährige hatte seine blutverschmierte Kleidung in der Flüchtlingsunterkunft zurückgelassen, bevor er sich auf den Weg in die Schweiz gemacht hatte.

(ate/dpa/lnw)
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