Bocholt 13 Jahre Haft für Bluttat in Wohngemeinschaft

Münster · Im Januar richtete ein 30-jähriger Mann in einer Wohngemeinschaft in Bocholt im Münsterland ein Blutbad an. Erst schlug er einer seiner Mitbewohnerinnen mit einem Hammer mehrmals auf den Kopf, dann schnitt er ihr mit einem Messer die Kehle durch.

Am Donnerstag wurde der Angeklagte vom Schwurgericht Münster wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der 30-Jährige hatte die Tat im Prozess eingeräumt, zu den Motiven aber geschwiegen. Zwischen ihm und dem Opfer soll es in den Wochen vor der Bluttat häufig Meinungsverschiedenheiten gegeben haben. Für den Tattag hatte ihn die Vermieterin der Wohngemeinschaft zum Auszug aufgefordert.

Mit dem Urteil blieben die Richter knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 14 Jahre Haft gefordert hatte. Die Anwältin der Opfer-Familie hatte sogar eine lebenslange Haftstrafe wegen eines besonders schweren Totschlags gefordert. Der Verteidiger hielt eine Haftstrafe von zwölf Jahren für angemessen.

(lnw)
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