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Cottbus/Lohmar 13 Jahre Haft nach tödlicher Attacke auf Chat-Freundin

Cottbus · 78 Mal stach ein junger Mann aus Lohmar auf seine Internet-Freundin ein. Er habe nicht wahrhaben wollen, dass sie ihm eine Abfuhr erteilt hatte, glauben die Richter.

 Der Angeklagte verdeckt im Landgericht in Cottbus sein Gesicht (Archivbild, 2014).

Der Angeklagte verdeckt im Landgericht in Cottbus sein Gesicht (Archivbild, 2014).

Foto: dpa, meh soe jhe

Ein 21-Jähriger aus Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis) ist nach tödlichen Messerstichen auf seine Internet-Bekanntschaft bei Berlin zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Cottbus sprachen ihn am Donnerstag wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Sie sahen es als erwiesen an, dass der junge Mann aus Lohmar in Nordrhein-Westfalen der 14-Jährigen in ihrem Wohnort Eichwalde bei Berlin auflauerte, sie mit einer Bierflasche niederschlug und mit einem Messer 78 Mal auf sie einstach. Die Schülerin verblutete bei der Tat im November 2013 auf offener Straße. Beide hatten sich über das Internet kennengelernt.

Der Vorsitzende Richter sagte, so eine "grausige Tat" habe er in seinem gesamten Richterleben noch nie erlebt. Das Gericht ist davon überzeugt, dass der damals 20-Jährige die junge Alyssa ermorden wollte, weil sie ihm Tage zuvor klargemacht hatte, dass es keine Liebesbeziehung zwischen ihnen geben werde. "Er konnte es nicht ertragen, dass jemand mit ihm Schluss macht." Er leide unter einer schweren narzisstischen Persönlichkeitsstörung.

Das Strafmaß fällt unter Jugendstrafrecht, der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat Heranwachsender. Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre, das hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert. Die Richter hielten dem Angeklagten aber zugute, dass er die Tat im Prozess eingeräumt hatte.

Der 21-Jährige muss an die Eltern von Alyssa und einen Schulkameraden von ihr Schmerzensgeld zahlen, wie aus dem Urteil auch hervorgeht. Eine Höhe wurde zunächst nicht genannt. Der Schüler war damals bei der Bluttat dabei - er war gerade mit Alyssa auf dem Heimweg von der Schule. Er wollte noch eingreifen und wurde dabei von dem Angeklagten an der Hand verletzt. Die Eltern und der Schüler sind Nebenkläger im Prozess.

Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und eine maximale Strafe von neun Jahren gefordert. Sie will jetzt prüfen, ob sie Revision gegen das Urteil einlegt.

(dpa)
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