Messerattacke auf Eltern 16-Jährige nach Familiendrama wegen Mordes vor Gericht

Vlotho · Mit einem Messer soll eine 16-Jährige versucht haben, ihre schlafende Mutter umzubringen. Als der Steifvater versuchte, die Jugendliche von der Tat abzuhalten, erlitt er tödliche Verletzungen. Nun beginnt der Prozess um das Familiendrama.

 Mit einem Messer soll eine 16-Jährige ihre Eltern attackiert haben.

Mit einem Messer soll eine 16-Jährige ihre Eltern attackiert haben.

Foto: dpa, mg kno

Was sich in einer Novembernacht in einer Familie im ostwestfälischen Vlotho abgespielt haben soll, ist so erschütternd wie unerklärlich: Eine 16-Jährige soll in der Nacht mit einem Messer ihre Mutter attackiert haben. Der 59-jährige Stiefvater erwachte und versuchte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft, das Mädchen von der Tat abzuhalten. Dabei wurde er selbst tödlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat das Mädchen wegen Mordes angeklagt, am Dienstag beginnt vor dem Landgericht in Bielefeld der Prozess. Die Verhandlungen sind zum Schutz der minderjährigen Angeklagten nicht öffentlich.

Wenig ist bekannt über die Hintergründe der Tat, die sich am 16.November in dem Zweifamilienhaus abgespielt hat. Nach dem tödlichen Angriff auf ihren Stiefvater soll die Tochter weiter auf ihre flüchtende Mutter eingestochen und ihr lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben. Den Ermittlungen zufolge soll es erst der jüngeren Schwester und einem herbeigeeilten Nachbarn gelungen sein, die 16-Jährige zu stoppen. Die im gleichen Haus lebenden Nachbarn hatten schließlich die Polizei verständigt.

Über das Motiv ist bislang nichts bekannt geworden. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidiger des Mädchens wollten sich äußern. Die Schutzbedürfnisse ihrer minderjährigen Mandantin seien zu respektieren, sagte Strafverteidigerin Deborah Weinert. Das Mädchen sei intensiv auf die bevorstehende Verhandlung vorbereitet worden. Auch habe sie im Jugendgefängnis in Köln Besuch von Teilen ihrer Familie erhalten. "Sie ist nicht allein", sagte Weinert.

Fünf Prozesstage sind angesetzt. Als Nebenklägerin hat das Gericht die Mutter zugelassen. Nur Prozessbeteiligte haben das Recht, im Sitzungssaal anwesend zu sein.

(dpaIsf)
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