Mottowoche in Köln Was bei Abi-Scherzen rechtlich erlaubt ist - und was nicht

Köln · Während der Mottowochen kommt es in Köln wieder zu massiven Auseinandersetzungen zwischen Abiturienten und Polizei. Oft eskalieren Aktionen der Schüler und münden in Vandalismus und Körperverletzung. Was ist im Rahmen eines Abi-Streiches erlaubt und wo beginnt eine Straftat? Eine Übersicht.

Abi-Streiche mit Polizeieinsatz in NRW
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Chronik: Bei diesen Abi-Streichen kam die Polizei

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Foto: Radowski/Youtube

In der Nacht von Sonntag auf Montag mussten die Kölner Beamten zu mehr als 15 Einsätzen ausrücken, weil Schüler Feuerwerkskörper gezündet, fremdes Eigentum zerstört oder Personen verletzt hatten. Dass die Mottowoche, die letzte reguläre Schulwoche vor den Abiturprüfungen, aus dem Ruder läuft, ist besonders in Köln kein neues Phänomen. In den vergangenen Jahren kam es deutschlandweit immer wieder zu misslungenen Abi-Scherzen, die einen Polizeieinsatz auslösten oder bei denen Personen verletzt wurden.

Dass die Jugendlichen das Ende ihrer Schulzeit gebührend feiern, ist bekannt und grundsätzlich natürlich nicht verboten. Aber was ist im rechtlich Rahmen der Abi-Streiche überhaupt erlaubt?

Die Polizei Köln kann diesbezüglich keine allgemeingültige Aussage treffen. Ob ein Streich legal ist oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. "Grundsätzlich gilt: Sobald eine Straftat begangen wird, ist die Grenze eines harmlosen Abi-Streiches überschritten", sagt Polizeisprecher Dirk Weber unserer Redaktion. Er gibt außerem eine grobe Einschätzung zu den Aktionen, den häufigsten Tatbeständen und dem Gebrauch gängiger Utensilien der Abiturienten in der Mottowoche.

Oft nutzen die Abiturienten Wasserpistolen und Wasserbomben, um sich mit Schülern von anderen Schulen Schlachten zu liefern. "Solange dabei niemand verletzt wird, können die Leute Wasserschlachten veranstalten, so viele sie wollen", sagt Polizeisprecher Weber. Auch Schlachten mit Mehl und Eiern seien pauschal nicht als gefährlich einzustufen, solange alle Beteiligten freiwillig mitmachten.

Sobald mit diesen Utensilien aber Menschen verletzt oder Gegenstände beschädigt werden, sieht die Sache anders aus. "Wenn beispielseise ein Ei auf ein Auto oder eine Tür geworfen wird und dabei Lackschäden entstehen, ist das Sachbeschädigung. Das kann dann vom Eigentümer angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden", sagt die Polizei. "Wenn beispielsweise ein Ei auf ein fahrendes Auto geworfen wird, ist das bereits als Gefährdung des Straßenverkehrs zu werten und kann angezeigt werden."

Wesentlich härter greifen die Beamten durch, wenn sie bei Kontrollen Personen mit Spraydosen, Schlagstöcken oder Messern erwischen. Da mit diesen Gegenständen oft Vandalismus, Sachbeschädigung oder Körperverletzung betrieben wird, werden sie den Haltern in der Regel sofort abgenommen. Bei ihrem jüngsten Einsatz hat die Kölner Polizei auch Fahrradketten, Baseballschläger und Pfefferspray sichergestellt.

Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit dem Auftrag der Polizei, Straftaten nicht nur zu verfolgen, sondern auch zu verhindern. "Wenn die Personen, die solche Gegenstände bei sich tragen, in einen örtlichen Zusammenhang mit einem Abi-Streich gebracht werden können, werden diese Dinge beschlagnahmt", sagt Polizeisprecher Weber.

Anders verhält sich die Sachlage bei klaren Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz. Wer mit Drogen erwischt wird, muss mit einer Anzeige rechnen. Gleiches gilt für Waffen, für deren Führen ein kleiner Waffenschein benötigt wird.

Auch wenn vielen Abiturienten ihr Schulgebäude nach so vielen Jahren ähnlich vertraut ist wie das eigene Zuhause, ist es verboten, in geschlossene Räume einzudringen. Dabei kann auch schon das Klettern über eine Mauer oder ein verschlossenes Tor auf ein Schulgelände als Hausfriedensbruch gewertet und strafrechtlich verfolgt werden.

Wie laut eine Party, ein Zusammentreffen oder auch eine Wasserschlacht sein darf, ist nicht allgemeingültig geregelt. Solange sich niemand in der Umgebung gestört fühlt, gibt es keine Probleme mit lauter Musik oder Schlachtrufen. Sobald allerdings eine Ruhestörung beim Ordnungsamt gemeldet wird, prüfen Beamte das Geschehen vor Ort und entscheiden von Lage zu Lage, ob die Situation den Anwohnern zumutbar ist oder nicht. Im Zweifel wird das Ordnungsamt dann tätig, verteilt Knöllchen wegen öffentlicher Ruhestörung, beschlagnahmt Musikgeräte oder kann im äußersten Fall für die Auflösung einer Party sorgen.

In der Vergangenheit war es bei Einsätzen wegen Abitur-Feiern aber öfter so, dass sich die Menschenmasse bis zum Eintreffen des Ordnungsamtes oder der Polizei bereits aufgelöst hatte. Von ursprünglich mehr als 100 Personen, die beispielsweise am Sonntagabend in Köln gemeldet wurden, waren dann noch etwa 30 anzutreffen.

Vor Kurzem musste eine Feier von Abiturienten mitten in einem Kölner Wohngebiet von der Polizei aufgelöst werden. Bei dem Einsatz kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Schülern und Beamten, es wurden Schlagstöcke eingesetzt, mehrere Polizisten wurden verletzt. Polizeipräsident Jürgen Mathies zeigte sich einen Tag später schockiert vom Ausmaß der Gewalt.

Der Vorfall war kein Einzelfall. Immer wieder wurden bei Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit der Mottowoche Beamte verletzt. "Das ist ganz klar Widerstand gegen die Staatsgewalt und wird angezeigt", sagt Dirk Weber. Überhaupt kam es zu schwerwiegenden Tatbeständen wie zum Beispiel die Befreiung von bereits festgenommenen Personen oder sogar Landfriedensbruch. "Wenn jemand aus dem Schutz einer Gruppe heraus Straftaten begeht, ist das Landfriedensbruch. Das kann unter Umständen hart bestraft werden und einen Eintrag im Polizeilichen Führungszeugnis der Person geben", sagt der Polizist. Normalerweise käme es eher im Rahmen von gewaltsamen Demonstrationen zu solchen Anzeigen.

Keine beruhigenden Aussichten für Schulabsolventen, die in ihrer Zukunft möglicherweise nochmal ins Ausland reisen oder eine berufliche Karriere starten wollen.

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