Rechtsstreit in Detmold Abi-Jahrgang kann Verträge abschließen

Detmold · Es ging um 1800 Euro für eine Band: Ein Abitur-Jahrgang ist aus Juristensicht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und haftet für Verträge. Das hat das Landgericht Detmold laut einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung entschieden.

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Foto: AFP/Jay Maidment

Der Abitur-Jahrgang eines Detmolder Gymnasiums hatte für seinen Abi-Ball eine Band für 1800 Euro Gage gebucht. Kurz darauf stornierte das Abi-Ball-Komitee den Auftritt, als bekannt wurde, dass es in der Vergangenheit Ärger mit einem Mitglied der Band gegeben haben soll. Die Band klagte daraufhin auf Zahlung der vollen Gage.

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Foto: Wulf Kannegiesser

Der Abi-Jahrgang argumentierte, es sei kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen, da der Jahrgang kein ordentlicher Vertragspartner sei. Das sah das Landgericht in zweiter Instanz anders. Der Abi-Jahrgang sei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und damit sehr wohl in der Verantwortung. Allerdings stehe der Musikgruppe nur eine Ausfallpauschale von fünf Prozent der vereinbarten Gage zu, also 90 statt 1800 Euro.

(lnw)
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