Forderung des NRW-Jagdverbands Abschussrecht bei wildernden Katzen soll bleiben

Düsseldorf · Seit längerem wird um eine Reform des Jagdrechts gerungen. Strittig ist das Abschussrecht für wildernde Haustiere und die Liste der jagbaren Tierarten in NRW. Der Jagdverband will möglichst wenig Änderungen.

Jäger sollten nach Ansicht des Landesjagdverbands auch weiterhin wildernde Katzen und Hunde in Nordrhein-Westfalen zur Not erschießen dürfen. Um wildlebende Tierarten wie Vögel, Kaninchen oder Rehkitze zu schützen, müsse diese Regelung in der geplanten Jagdgesetz-Reform erhalten bleiben. Das forderte Verbandspräsident Ralph Müller-Schallenberg am Mittwoch in Düsseldorf.

Das NRW-Umweltministerium wolle das Tötungsrecht für wildernde Haustiere abschaffen. Die Naturschutzorganisation BUND forderte, den Abschuss von Haustieren zu verbieten.

Müller-Schallenberg zufolge kann eine streunende Katze im Jahr bis zu 1000 Vögel, Kleinsäuger und Amphibien erbeuten. Die vermeintlich zahmen Stubentiger und Schoßhunde erbeuteten während der Brut- und Aufzuchtzeit deutschlandweit millionenfach Kaninchen, Hasen und Vögel.

In NRW erschießen Jäger laut Verbandspräsident jährlich rund 50 wildernde Hunde und 10.000 Katzen. Das komme nur als letztes Mittel und unter bestimmten Voraussetzungen infrage - etwa, wenn ein unbegleiteter Hund Wild hetze oder reiße.

Wichtig sei, dass Besitzer ihre Katzen und Hunde nicht streunen und wildern lassen, appellierte Müller-Schallenberg. Lösungsansätze könnten "Kastrations- und Registrierungsprogramme" sein oder auch die Einführung einer Katzensteuer oder Chip-Pflicht für Katzen.

Als NRW-Vorsitzender des BUND kritisierte Holger Sticht, Haustierabschuss sei "grober Unfug" und gehöre abgeschafft. Gerade von Hauskatzen gehe keine Gefahr für die heimische Tierwelt aus. Der Bestand von bodenbrütenden Vogelarten wie Rotkehlchen und Zilpzalp sei dort konstant, wo es die höchsten Hauskatzendichten gebe - und gleichzeitig allerdings keine Jagd. Dass Jäger mit dem Haustierabschuss etwas für den Naturschutz tun wollten, sei ins "Reich der Fabelwelt zu verweisen".

NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) will vor der Sommerpause einen Referentenentwurf für ein neues Jagdgesetz vorlegen - nach einem umfangreichen Dialogprozess mit Umweltverbänden, Tier- und Naturschützern, Waldbesitzern und Jagdverbänden, wie er am Mittwoch betonte. "Ziel des neuen ökologischen Jagdgesetzes wird eine zeitgemäße Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Jagd in NRW sein." Künftig sollten "Tierschutz, Naturschutz und naturnahe Waldwirtschaft Hand in Hand" gehen.

Bereits seit längerem wird um eine Reform gerungen. Bisher ist in mehreren Punkten noch keine Einigkeit erzielt worden. Zu den offenen Fragen gehört neben der Liste der jagbaren Tiere etwa die Ausbildung von Jagdhunden. Diese ist derzeit auch am lebenden Wild erlaubt. Der Jagdverband hält das für alternativlos. Das Ministerium will dieses Thema aber ebenso angehen wie das Abschussrecht für wildernde Haustiere.

Der Jagdverband kritisierte auch Pläne des Umweltministeriums, bestimmte - möglicherweise gefährdete - Arten aus dem Katalog der jagbaren Tiere zu streichen. Dazu reichten Schonzeiten aus.

Der Verband hat zudem Klage gegen das Land erhoben, das dessen Anerkennung als Tierschutzverein Ende Januar abgelehnt hatte. Diese Ablehnung sei rechtswidrig, meinte der Verbandspräsident. Tierschutz und Jagd seien kein Widerspruch. Der Verband sei Treuhänder der freilebenden Tierwelt.

(lnw)
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