Paderborn Achteinhalb Jahre Haft für Totschlag in Bürener Scheune

Paderborn · Im Prozess um den sogenannten Scheunenmord von Büren hat das Landgericht Paderborn den 19-jährigen Angeklagten zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Jugendkammer erkannte am Donnerstag auf Totschlag und versuchten Mord. Im Juni vergangenen Jahres hatte der Angeklagte einem 17-Jährigen in einer Feldscheune bei Büren im Kreis Paderborn mit einer Eisenstange den Schädel eingeschlagen und ihm später den Hals durchgeschnitten.

Da er dazwischen zu einem Schnellrestaurant gefahren war, um sich ein Alibi zu verschaffen, ging die Kammer von zwei getrennten Taten aus.

Der 19-Jährige hatte die Tat weitgehend gestanden und als Auslöser einen Streit zwischen ihm und seinem Freund angegeben. Ein psychiatrischer Gutachter hielt den 19-Jährigen für voll schuldfähig.

(lnw)
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