Prozess in Siegen Babyleichen in Kühltruhen: Mutter sagt vor Gericht aus

Siegen · Nach dem Fund zweier Babyleichen in Siegen und Bonn steht jetzt die Mutter vor Gericht. Sie sei verantwortlich für deren Tod, so die Anklage. Die Kinder seien tot geboren worden, hatte die Frau bislang gesagt. Ihre Verteidiger wollen eine Erklärung verlesen.

 Die Angeklagte wird im Gerichtssaal von ihrem Anwalt (rechts) und einem Anwaltsgehilfen mit einer Jacke verdeckt. Ihr wird zweifacher Totschlag vorgeworfen.

Die Angeklagte wird im Gerichtssaal von ihrem Anwalt (rechts) und einem Anwaltsgehilfen mit einer Jacke verdeckt. Ihr wird zweifacher Totschlag vorgeworfen.

Foto: dpa, obe pzi

Die Anklage am Landgericht in Siegen wirft der 32-Jährigen zweifachen Totschlag vor: Sie habe nach zwei heimlichen Schwangerschaften ihre Babys getötet - entweder gezielt und aktiv oder durch Unterlassen.
Die Leichen soll die Frau in Kühltruhen ihrer Bonner Wohnung und ihres Elternhauses in Siegen gelegt haben. Dort war im August 2014 das erste tote Baby entdeckt worden. Zum Prozessauftakt wollte sich die Angeklagte nicht äußern. Die Verteidiger kündigten an, dass sie eine Erklärung für ihre Mandantin verlesen wollen.

 In ihrer Wohnung in Bonn (Bild) und im Keller ihres Elternhauses in Siegen versteckte die Frau die Babyleichen in Kühltruhen.

In ihrer Wohnung in Bonn (Bild) und im Keller ihres Elternhauses in Siegen versteckte die Frau die Babyleichen in Kühltruhen.

Foto: dpa, ve tmk

Die 32-Jährige hatte zuvor ausgesagt, dass die beiden Jungen bereits tot zur Welt gekommen seien. Zur Aufklärung hat das Gericht sieben Sachverständige und 22 Zeugen geladen.

Die aus Siegen stammende Frau war als Doktorandin an der Universität in Bonn beschäftigt. Weder dort noch in ihrer Heimatstadt hatte offenbar jemand etwas von den zwei Schwangerschaften mitbekommen. Es blieb bislang ungeklärt, warum sie niemanden einweihen wollte.

An den toten Kindern gab es keine Spuren von Gewalt, aber eine natürliche Todesursache wurde auch nicht gefunden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Kleinen überlebt hätten, wenn die Mutter Hilfe herangezogen hätte. Die Verteidigung meint, sie hätten keine Überlebenschance gehabt, der Mutter könne zumindest strafrechtlich kein Vorwurf gemacht werden.

(dpa)
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