Anwohner klagen gegen DB-Tochter Streit um Bahnlärm im Ruhrgebiet

Hamm · Anwohner an Bahnstrecken leiden häufig unter dem Lärm. Sie fürchten um ihre Gesundheit. Betroffene aus dem Ruhrgebiet wollen jetzt eine grundsätzliche Klärung. Zunächst hat das Oberlandesgericht Hamm das Wort.

 Ein Güterzug fährt in Herten auf der Langenbochumer Straße über einen Bahnübergang. Das Oberlandesgericht in Hamm verhandelt über die Klage von acht Anwohnern aus Herten. Diese hatten sich in der ersten Instanz Kostenerstattung von der Bahn für passiven Schallschutz erstritten.

Ein Güterzug fährt in Herten auf der Langenbochumer Straße über einen Bahnübergang. Das Oberlandesgericht in Hamm verhandelt über die Klage von acht Anwohnern aus Herten. Diese hatten sich in der ersten Instanz Kostenerstattung von der Bahn für passiven Schallschutz erstritten.

Foto: dpa, cas

Der Streit um Bahnlärm an Güterstrecken im Ruhrgebiet wird nach Ankündigung der Prozessbeteiligten erst vom Bundesgerichtshof entschieden werden. Schon zum Beginn der Verhandlung in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm schlossen beide Streitparteien am Dienstag einen Vergleich aus. Sie kündigten an, das Grundsatzproblem höchstrichterlich auf Bundesebene klären zu lassen.

Der Streit dreht sich um die Frage, wie die Bahn - genaugenommen die Tochtergesellschaft DB Netz - mit der Gesundheitsgefährdung durch Lärm von Anwohnern umgehen muss. Die Kläger wohnen in Herten nur wenige Meter entfernt von der seit 1905 betriebenen Strecke. Seit 1912 besteht die Verbindung aus zwei Gleisen. Nach Auskunft der Anwohner wird die Verbindung seit rund zehn Jahren auch an Wochenenden und in der Nacht befahren. Das bestreitet die Bahn auch nicht: "Alle 20 Minuten fährt in der Nacht ein Zug vorbei."

Die Bahn widerspricht aber, wenn es darum geht, wie sich der Verkehr auf der Strecke gewandelt hat. Die Nutzung in der Nacht und an den Wochenende habe sich nicht verändert. Diese Frage ist wichtig für das Gericht, das detaillierte Informationen anforderte: "Wir wollen schon wissen, wie sich das über die Jahre verändert hat."

In der ersten Instanz hatten die Kläger vom Landgericht Bochum nur passiven Schallschutz zugesprochen bekommen. Demnach muss die Bahn Kosten für Schallschutzfenster und Dämmung übernehmen. Aktive Maßnahmen wie Schallschutz-Wände sah jedoch auch das erstinstanzliche Gericht als unwirtschaftlich an. Die Bahn war dennoch gegen das Urteil in Berufung gegangen, die Kläger schlossen sich an.

"Der Bund als Besitzer schaut auf dieses Verfahren. Wir befürchten natürlich einen Domino-Effekt", sagte ein Vertreter der Bahn-Tochter.
Mit einer schnellen Entscheidung aus Hamm ist nicht zu rechnen. Die Richter zeigten beiden Seiten zum Auftakt zu viele offene Fragen auf.

(lsa/lnw)
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