Karslruhe Verfassungsgericht kippt Altersvorgaben für Beamteneinstellung

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur Altershöchstgrenze bei der Einstellung von Beamten in Nordrhein-Westfalen aus formalen Gründen gekippt.

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Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Normen seien zu unbestimmt und genügten daher nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen hieß es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Gleichzeitig stellten die Richter grundsätzlich klar, dass der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen Altershöchstgrenzen für die Einstellung von Beamten festlegen darf.

Konkret hatten zwei Lehrer aus Nordrhein-Westfalen mit ihrer Verfassungsklage Erfolg. Sie wollten nach jahrelanger Anstellung an öffentlichen Schulen in das Beamtenverhältnis übernommen werden und scheiterten wegen ihres Alters. Bis zu welchem Höchstalter Bewerber in das Beamtenverhältnis übernommen werden dürfen, ist in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt.

(lnw)
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