Arzt in Bielefeld offenbar entlastet Bericht zu Brustuntersuchungen bei Polizistinnen

Düsseldorf · Erst gab es den bösen Verdacht, ein Polizeiarzt habe Beamtinnen unnötigen Brustuntersuchungen unterzogen. Jetzt liegt der Bericht des Polizeipräsidiums vor und gibt Entwarnung.

Skandal um PIP-Brustimplantate
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Der Innenausschuss des Landtags wird sich am 16. Januar mit dem Streit über Brustuntersuchungen bei Bielefelder Polizistinnen befassen. Der angeforderte Bericht sei dem Innenministerium zugeleitet worden, teilte das Polizeipräsidium Bielefeld am Donnerstag mit. Details wurden nicht genannt. Einem "Westfalen-Blatt"-Bericht zufolge entlastet der Bericht den Polizeiarzt. Es gebe keinen Grund zur Beanstandung, schreibt Polizeipräsidentin Katharina Giere in dem Bericht.

Im Dezember 2013 war ein Streit über die Untersuchungsmethoden aufgeflammt. Zunächst hieß es, eine Beamtin habe sich darüber beschwert, dass sie bei einer Routineuntersuchung zur Fahrtauglichkeit den BH ablegen sollte. Auch von einer Untersuchung auf Brustimplantate war die Rede. Diese Praxis hatte die Gewerkschaft der Polizei kritisiert. Später sah sich das Innenministerium genötigt klarzustellen, dass für die Kontrolle der Kraftfahrtauglichkeit es nicht notwendig sei, die Brust nach Implantaten abzutasten.

Im Bericht des Präsidiums versichert der Polizeiarzt, er habe noch nie bei Kfz-Tauglichkeitsuntersuchungen Brüste von Polizistinnen untersucht. Im vorliegenden Fall habe eine Polizistin bei dem Routinecheck am 4. Dezember zusätzlich um eine Reha-Maßnahme gebeten.

Daraufhin habe der Arzt im Beisein einer Arzthelferin erklärt, die Frau müsse den BH ablegen, damit er Herz und Lunge vor dem Belastungstest abhorchen könne. Nebenbei könnten so auch andere Probleme festgestellt werden, zum Beispiel Auswirkungen durch Brustimplantate.

Die Frau habe sich geweigert und der Arzt die Untersuchung abgebrochen. Daraufhin habe ihm die Beamtin Erpressung vorgeworfen und eine Beschwerde angekündigt, heißt es in dem Bericht. Die sei aber nie eingereicht worden. Der Polizeiarzt selbst habe den Fall in der Personalabteilung und bei der Gleichstellungsbeauftragten bekanntgemacht.

Dem Bericht des Präsidiums zufolge hatte die Gleichstellungsbeauftragte zuvor gehört, dass sich einige Frauen bei der Untersuchung unwohl gefühlt hätten. Im Frühjahr 2013 wurden darum mit dem Arzt Regeln für die Untersuchung vereinbart. Demnach konnten die Frauen den Belastungstest in Sportkleidung absolvieren, eine kurze Untersuchung bei "entblößtem Oberkörper ist aber aus ärztlicher Sicht unumgänglich".

(lnw)
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