Vorgetäuschte Notwehr Bielefelder muss für Mord an seiner Frau fast zehn Jahre ins Gefängnis

Bielefeld · Immer wieder hat sich ein Bielefelder Ehepaar gestritten. Im Juni 2015 eskalierte die Situation, die Frau starb. Im Totschlagsprozess hat das Landgericht Bielefeld den Mann nun zu einer Haftstrafe verurteilt.

 Das Landgericht Bielefeld verhängte für den Angeklagten (l.) eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten.

Das Landgericht Bielefeld verhängte für den Angeklagten (l.) eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten.

Foto: dpa, frg vfd

Für den Totschlag an seiner Frau ist ein 67-jähriger Mann aus Bielefeld zu fast zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld verhängte am Dienstag eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann mit einem Holzstiel auf seine 41 Jahre alte Frau einschlug und sie erwürgte. Dann wählte er den Notruf und drückte der Frau ein Messer in die Hand, um Notwehr vorzutäuschen.

"Beim Motiv können wir nur spekulieren, aber Sie haben als Adoptivvater einem Kind verantwortungslos die Mutter genommen", begründete die Vorsitzende Richterin, Jutta Albert, das Urteil. Sie zeigte sich fassungslos, aus welch "nichtigem Anlass ein Mann seine Partnerin tötet". Mit dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die acht Jahre Haft beantragt hatte.

Die Frau hatte Zeugen gegenüber gesagt, dass sie an eine Trennung denke. Sie war auf Wohnungssuche und wollte einen zweiten Job finden, um auf eigenen Beinen stehen zu können. Den Zeugen zufolge hatte die 41-Jährige ihre Ehe als Hölle bezeichnet. Um blaue Flecken am Körper zu verbergen, soll sie auch im Hochsommer hochgeschlossene Kleider getragen haben. Außerdem soll sie für den Fall einer Trennung große Angst um ihre Tochter gehabt haben.

Als Tatmotiv vermutet das Gericht einen Kontrollverlust des Mannes über seine Frau und Probleme aufgrund des großen Altersunterschieds von über 20 Jahren. Das Geständnis des Angeklagten überzeugte das Gericht nicht. "Sie haben die Tat nicht in Abrede gestellt, aber Erinnerungslücken angegeben", sagte Albert. Die vorgetäuschte Notwehr wertete das Gericht ebenfalls negativ. "Was ist das für eine Aktion, der Toten ein Messer in die Hand zu drücken?", fragte die Richterin den Angeklagten.

"Mein Mandant hat mit deutlicher weniger gerechnet", sagte der Verteidiger zum Strafmaß. Ob er das Urteil akzeptieren werde, sei noch offen.

(lnw)
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