Prozess in Bochum 14 Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung für Mord an Exfrau

Bochum · Ein 55-jähriger Mann bringt aus Eifersucht seine Ex-Frau um. Jetzt kommt er möglicherweise nie wieder frei.

Ein vorbestrafter Vergewaltiger aus Recklinghausen ist wegen Mordes an seiner geschiedenen Ehefrau am Freitag zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem hat das Bochumer Landgericht wegen der besonderen Gefährlichkeit des 55-Jährigen die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Angeklagte hatte seine 49-jährige Ex-Frau vor den Augen der gemeinsamen 13-jährigen Tochter mit mehr als 20 Messerstichen umgebracht.

Der 55-jährige Angeklagte ist bereits zweimal wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Von 1996 bis 2009 hat er außerdem schon einmal 13 Jahre in der Sicherungsverwahrung verbracht.

Die Richter am Bochumer Schwurgericht sind überzeugt, dass der Angeklagte aus Eifersucht und übersteigertem Besitzdenken zum Mörder geworden ist. Er habe nicht zulassen wollen, dass sich seine Ex-Frau möglicherweise einem Nachbarn zuwenden könnte. Im Prozess war von krankhafter Eifersucht die Rede.

Die 49-Jährige hatte keine Chance. Sie lag auf der Couch, als der Angriff erfolgte. Nach Angaben eines Rechtsmediziners waren bereits die ersten Stiche tödlich. Die Frau aus Recklinghausen soll schon nach 20 bis 30 Sekunden das Bewusstsein verloren haben.

Der Angeklagte selbst hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Kurz vor der Urteilsverkündung hatte er allerdings versichert, dass ihm die Tat leid tue. "Ich kann das leider nicht mehr ungeschehen machen", sagte er den Richtern.

Da der Angeklagte zur Tatzeit mit rund 2,6 Promille stark betrunken war, gingen die Richter von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Nur deshalb wurde keine lebenslange Haft wegen Mordes verhängt. Die Verteidigung hatte acht Jahre Haft wegen Totschlags und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt. Für eine Heilung des alkoholkranken Mannes sah ein psychiatrischer Gutachter allerdings keine Erfolgsaussichten.

Die erneute Anordnung der Sicherungsverwahrung ist laut Urteil zum Schutz der Allgemeinheit erfolgt. Ob der 55-Jährige damit jemals wieder frei kommt, ist nach Angaben seines Verteidigers zumindest fraglich.

(lsa)
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