Mutmaßlicher Ladendieb Bochumer Gericht spricht eineiigen Zwilling frei

Bochum · Das Bochumer Amtsgericht hat am Montag einen Mann freigesprochen, nachdem nicht geklärt werden konnte, ob er oder sein eineiiger Zwilling einen Ladendiebstahl begangen hatte.

Zuletzt sollte die Aussage eines Sachverständigen für Klarheit sorgen. Dieser verglich Videoaufzeichnungen mit Fotos des vermeintlichen Täters. An Ohren, Nasen oder Augenbrauen wollte der Zeuge "zu 99,9 Prozent" erkannt haben, dass es sich bei dem 39-jährigen Angeklagten um den Täter handelt.

Dennoch entschied das Gericht am Montagmittag auf Freispruch. Die Videoaufzeichnungen aus einem Kaufhaus seien zu unscharf, für eine zweifelsfreie Identifizierung. Auf dem Video war zu sehen, wie ein Mann mehrere Gasgrills aus dem Laden schafft und flüchtet. Ein Zeuge wollte den Angeklagten später wiedererkannt haben.

Während der Verhandlung am Montag schwieg der Angeklagte.

(cbo)
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