Urteil in Düsseldorf Bund muss Bombenräumung an der RRX-Trasse bezahlen

Düsseldorf · Der Bund muss die Räumung der Neubaustrecke des Rhein-Ruhr-Express (RRX) von Weltkriegsbomben bezahlen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden.

  Ein im RRX-Design gestalteter Sonderzug im Kölner Hauptbahnhof.

Ein im RRX-Design gestalteter Sonderzug im Kölner Hauptbahnhof.

Foto: BAhn

Der Rhein-Ruhr-Express ist das wichtigste Bahnprojekt in Nordrhein-Westfalen. Doch bevor überhaupt gebaut wird, müssen Weltkriegsbomben entschärft werden. Doch wer zahlt die Rechnung dafür?

Bund, Land und Bahn haben sich zuvor um die Kosten für die Räumung der künftigen Strecke des Rhein-Ruhr-Express (RRX) von Weltkriegsbomben gestritten. Noch vor Baubeginn wollten die Parteien geklärt wissen, wer für den Einsatz der Kampfmittel-Experten aufkommen muss.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat am Donnerstag entschieden: Für die Räumungen der Neubaustrecke der RRX-Trasse von Weltkriegsbomben muss der Bund aufkommen. Um wie viel Geld es geht, ist dabei noch unklar, weil niemand weiß, wie viele Bomben beseitigt werden müssen. Start des Streckenabschnitts ist Köln-Mülheim. Enden solle die Strecke in Langenfeld. Insgesamt ist die Trasse nach Bahnangaben 130 Kilometer lang, sie wird aber nicht auf der vollen Länge neu gebaut.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte versucht, die Kosten von der Deutschen Bahn zu bekommen. Dagegen hatte sich die Bahn vor Gericht gewehrt - mit Erfolg (Az.: 6 K 7040/12). Die Kampfmittelräumung auf Bundesflächen sei Bundessache. Die Privatisierung der Bahn ändere daran nichts, befand das Gericht und ließ die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

(lnw)
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