NRW-Regelung verfassungswidrig Bundesverfassungsgericht erlaubt Online-Razzien

Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Karlsruhe hat jedoch die in Nordrhein-Westfalen geltende Erlaubnis zur heimlichen Durchsuchung von Computern durch den Verfassungsschutz für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt.

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Entscheidung weise über den konkreten Fall hinaus. Das Bundesverfassungsgericht stelle erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gebe.

Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Die Maßnahme müsse von einem Richter angeordnet werden.

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