Muslime scheitern vor Gericht Schule darf Teilnahme am Religionsunterricht verlangen

Karlsruhe · Die Beschwerde einer muslimischen Familie ist vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig abgewiesen worden. Die Familie hatte geklagt, weil ein Sohn an einer staatlichen katholischen Bekenntnisgrundschule in NRW abgewiesen worden war.

 Schüler im Klassenzimmer. (Symbolfoto)

Schüler im Klassenzimmer. (Symbolfoto)

Foto: gms

Nach dem Willen des Schulleiters hätte das muslimische Kind die Schule nur dann besuchen können, wenn es am katholischen Religionsunterricht und den Schulgottesdiensten teilgenommen hätte. Dies hatten die Eltern abgelehnt und versucht, einen Schulplatz einzuklagen. Das Verwaltungsgericht Minden, das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht wiesen ihre Klagen aber ab.

Grundrechtsverletzung nicht begründet

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht ging in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung nur am Rande auf die inhaltlichen Begründungen der vorausgegangenen Instanzen ein. Die Karlsruher Richter verwiesen vielmehr darauf, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig sei, weil die Kläger eine etwaige Grundrechtsverletzung nicht hinreichend und substanziell begründet hätten. Die Karlsruher Entscheidung ist unanfechtbar.

Hintergrund des Rechtsstreits sind die Bekenntnisgrundschulen, die es in dieser Form nur in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt.
Dabei handelt es sich um konfessionell ausgerichtete Schulen, aber in staatlicher Trägerschaft. In NRW gibt es fast 1.000 solcher in der Landesverfassung abgesicherter Schulen, die etwa ein Drittel aller Grundschulen in dem Land ausmachen. Sie wurden in der Nachkriegszeit entsprechend den damaligen religiösen Proportionen eingerichtet.

Aktenzeichen: 1 BvR 984/17

(felt)
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