Entscheidung am 27. Februar Gericht vertagt Urteil zu Fahrverboten für Diesel

Berlin/Leipzig · Für Millionen Fahrer von Dieselautos geht die Zitterpartie weiter: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vertagte am Donnerstag seine Urteilsverkündung über mögliche Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten auf kommenden Dienstag.

 Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Foto: dpa, wil kno

In 70 deutschen Städten, darunter Köln, Düsseldorf, Stuttgart, München, Hamburg und Berlin, werden die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte der EU bereits seit 2010 überschritten. In dem Leipziger Verfahren geht es um die Frage, ob die betroffenen Städte ohne ein entsprechendes Bundesgesetz eigenmächtig Fahrverbote für Dieselfahrzeuge anordnen können, um für bessere Luft zu sorgen. Das Leipziger Gerichtsurteil könnte also den rechtlichen Weg zu Fahrverboten der Kommunen ebnen. Bis es tatsächlich dazu käme, könnten mehrere Wochen vergehen.

Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten zuvor nach Klagen der Umwelthilfe die örtlichen Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Schadstoffgrenzwerte möglichst schnell eingehalten werden. Dabei hatte das Gericht in Stuttgart ausdrücklich auch Fahrverbote als wirksamstes Mittel genannt.

Das Düsseldorfer Gericht urteilte milder, zog aber ebenfalls Fahrverbote in Betracht. Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben daraufhin mit einer sogenannten Sprungrevision reagiert: Die höhere Instanz in Leipzig soll nach dem Willen der Länder die Urteile in Stuttgart und Düsseldorf aufheben.

In dem Verfahren spielt auch die EU eine wichtige Rolle. Wegen der jahrelangen Überschreitung der europäischen Grenzwerte hat Brüssel gegen Deutschland und neun weitere Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Zudem erwägt die Brüsseler Kommission eine Klage gegen Deutschland vor dem EuGH.

In Leipzig betonte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher, dem EuGH reiße wegen der anhaltenden Grenzwert-Überschreitungen allmählich der Geduldsfaden. Beispielhaft dafür war gestern auch ein Urteil des EuGH gegen Polen, das seit Jahren zu wenig gegen die Luftverschmutzung tut.

Praktische Umsetzbarkeit steht ebenfalls im Fokus

Ausführlich erörterten die Leipziger Richter die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten, die für die betroffenen Autohalter erhebliche Einschränkungen und Wertverluste bedeuten würden. Richter Korbmacher brachte dabei ein schrittweises Vorgehen ins Spiel. Denkbar sei, zunächst nur Diesel der Abgasnorm Euro-4 (galt von 2005 bis 2009) und dann erst Euro-5-Fahrzeuge (2009 bis 2014) mit einem Fahrverbot zu belegen. Die Behörden müssten sich mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit Gedanken über die Zeitschiene machen.

Auch die praktische Umsetzbarkeit und Kontrollierbarkeit von Fahrverboten spielte eine wichtige Rolle. Darauf verwiesen die Anwälte von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Fahrverbote seien nicht zu kontrollieren, sagten sie. Die Behörden müssten dazu Fahrzeuge anhalten und in die Papiere schauen. Das sei nicht praktikabel.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) forderte die Bundesregierung daher auf, die Einführung einer "Blauen Plakette" gesetzlich zu regeln: "Anders ist das nicht zu händeln." Zuständig dafür sei der Bund: "Der ist für den Emissionsschutz zuständig." Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar und führten bundesweit zu gleichen Spielregeln.

Die Grünen forderten die Bundesregierung auf, die Autoindustrie auf kostenlose Hardware-Nachrüstungen der Dieselautos zu verpflichten. "Der Bundesverkehrsminister hat es jetzt in der Hand und muss die verpflichtende Weisung an die Autobauer erteilen, die betroffenen Fahrzeuge auf eigene Kosten technisch nachzurüsten", sagte Grünen-Chefin Annalena Baerbock: "Die Ängstlichkeit der Bundesregierung vor der Autobranche darf nicht länger das politische Handeln bestimmen. Bei Fahrzeugen, die für den Export bestimmt sind, wurde ja bereits nachgerüstet - unmöglich kann es ja nicht sein."

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) verlangte von Berlin, die Voraussetzungen für die Umrüstungen zu schaffen: "Es wird Zeit, dass der Bund rechtliche Fragen zu Zulassung, Gewährleistung und Kostenübernahme von Hardware-Nachrüstungen klärt."

Eine Expertengruppe hatte dem Bundesverkehrsministerium geraten, Nachrüstungen "ganz oder teilweise" aus Steuermitteln zu finanzieren. Das hatte Empörung ausgelöst. Die Autoindustrie weigert sich bisher standhaft, die Kosten für die Nachrüstungen zu übernehmen. Sie würden pro Auto zwischen 1500 und 3300 Euro kosten.

(mar)
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