Gerichtsurteil Weiter Unklarheit über Sanduhren für Parker in Datteln

Gelsenkirchen/Datteln · In Datteln soll Parken auf gebührenpflichtigen Plätzen bald zehn Minuten lang umsonst sein. Kontrolliert werden soll das mit Sanduhren. Unklar ist, ob das Verfahren zulässig ist.

 Eine Parksanduhr klebt von Innen an der Scheibe eines Autos.

Eine Parksanduhr klebt von Innen an der Scheibe eines Autos.

Foto: Jana Fiegenbaum/Stadtverwaltung Kirchheim /dpa

Im Streit um die Einführung von Sanduhren für Parker in Datteln hat auch ein Gerichtsverfahren keine Klarheit gebracht. Richter in Gelsenkirchen kippten zwar ein Verbot, das der Landkreis verhängt hatte. Das geschah jedoch allein aus formalen Gründen.

Die Sanduhren sollen auf gebührenpflichtigen Parkplätzen zehn Minuten kostenfreies Parken erlauben. Wie es nun weitergeht, ist unklar.
Vertreter der Stadt und des beklagten Landkreises Recklinghausen erklärten, zunächst die Urteilsbegründung abwarten zu wollen.

Über die Frage, ob Parksanduhren grundsätzlich zulässig sind, traf das Gericht keine Entscheidung. In der mündlichen Verhandlung hatte die Kammer zuvor allerdings eine Vereinbarkeit von Parksanduhren mit der Straßenverkehrsordnung als "schwierig" bezeichnet. Einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz sah die Kammer nicht.

Der Stadtrat von Datteln hatte die Einführung vor zwei Jahren beschlossen. Der Kreis Recklinghausen als Aufsichtsbehörde verbot dies jedoch. Vorbild für die Idee sind die Parksanduhren der Stadt Kirchheim unter Teck in Baden-Württemberg, wo Autofahrer mit Uhr seit September 2013 für acht Minuten kostenfrei parken dürfen.

(lsa/lnw)
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