Doppelmord-Prozess von Herne Urteil soll heute fallen - Marcel H. droht lebenslange Haft

Bochum · Anfang 2017 soll Marcel H. ein Kind und einen Freund getötet haben. Monatelang wurde um den Doppelmord von Herne verhandelt. Jetzt muss die Kammer entscheiden. Dem Angeklagten droht die Höchststrafe.

Marcel H. aus Herne: Mutmaßlicher Kindermörder in Bochum vor Gericht
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Mutmaßlicher Kindermörder Marcel H. vor Gericht

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Foto: Bernd Thissen/dpa

Am Mittwoch soll in dem Prozess um den Doppelmord von Herne das Urteil gesprochen werden. Angeklagt ist der 20-jährige Marcel H. aus Herne. Er hat gestanden, im März 2017 erst einen neunjährigen Nachbarsjungen und anschließend einen 22-jährigen Ex-Schulfreund umgebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft gefordert. Außerdem soll das Bochumer Landgericht die besondere Schwere der Schuld feststellen und sich eine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Die Staatsanwaltschaft sprach im Plädoyer von "schrecklichen Taten" und einer "grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen, jungen Menschen." Marcel H. habe nach den Morden selbst die Öffentlichkeit gesucht und sich durch die Veröffentlichung von Bildern der Leichen in "menschenverachtender Weise" über die Opfer ausgelassen. Außerdem habe er während seiner dreitägigen Flucht "ganz erheblich für Angst in der Bevölkerung rund um Herne" gesorgt.

Nur Vermutungen gibt es zum Motiv. Es kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Macht- und Größenfantasien sowie "Befriedigung des eigenen Sadismus und Angeberei" in Betracht, meint der zuständige Staatsanwalt. Marcel H. habe insgesamt 120 Mal auf seine beiden Opfer eingestochen und später sogar versucht, einen Fuß abzutrennen, um ihn im Internet stolz als Trophäe zu präsentieren.

Marcel H. hatte bereits zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger gestanden, den Nachbarsjungen und seinen Ex-Schulfreund umgebracht zu haben. Im Prozess selbst hat sich H. nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Er hofft auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht. Auch das wäre möglich, weil er zur Tatzeit noch nicht 21 war.

(lsa)
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