Mann bei Kontrollen verletzt Strafanzeigen nach Verwechslungspanne bei Drogenrazzia

Köln · Nach einer Verwechslungs-Panne bei einer Drogenrazzia in Köln hat ein Unbeteiligter Strafanzeige erstattet. Die Fahnder hatten sich bei ihren Kontrollen in einem Hochhaus in der Tür geirrt. Der überraschte Bewohner widersetzte sich seiner Festnahme und wurde dabei verletzt.

Die Siedlung "Auf dem Kölnberg" in Köln-Meschenich
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Die Siedlung "Auf dem Kölnberg" in Köln-Meschenich

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Foto: dpa

Eine Verwechslungspanne bei einer Razzia in Köln gegen eine Drogenbande hat ein Nachspiel. Ein versehentlich in die Kontrolle geratener und durch die Polizei verletzter Mann erstattete Strafanzeige. Die Polizei wiederum stellte Strafanzeige gegen den Mann. Fahnder hatten bei der Aktion am Montag gegen einen Drogenring im Kölner Raum mehr als 50 Wohnungen durchsucht und dabei in einem Hochhaus auch eine falsche Wohnung gestürmt.

Der in dieser Wohnung angetroffene Mann habe sich gegen seine Festnahme gewehrt, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag. Er habe eine Prellung im Gesicht erlitten, eine ärztliche Behandlung aber abgelehnt. Ob sich seine Anzeige wegen Körperverletzung gegen einen oder mehrere Beamte richtete, war zunächst unklar. Die Polizei stellte ihrerseits Strafanzeige gegen den Bewohner wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Am Montag hatten die Fahnder 54 Wohnungen durchsucht und 15 Tatverdächtige festgenommen, denen ein jahrelanger lukrativer Handel mit harten Drogen vorgeworfen wird. Die Angehörigen eines Familienclans sollen seit 2012 Heroin und Kokain im "hohen zweistelligen Kilogramm-Bereich" verkauft und damit Bargeld in Millionenhöhe umgesetzt haben. Der mutmaßliche Kopf der Bande habe die Geschäfte von einer Hochhaussiedlung im Stadtteil Meschenich aus gesteuert und kontrolliert. In dieser Siedlung kam es bei der Razzia zu der Verwechslung.

Der Angetroffene habe den polizeilichen Anweisungen nicht Folge geleistet, sondern sich heftig widersetzt. Die Polizei sei davon ausgegangen, einen per Haftbefehl Gesuchten vor sich zu haben und habe körperliche Gewalt anwenden müssen. Erst später sei aufgefallen, dass es sich um die falsche Wohnung und die falsche Person handle, erläuterte der Sprecher. Ob die Polizei in zulässiger Weise gehandelt habe, werde jetzt untersucht.

Zudem würden Schadenersatzansprüche geprüft. Die Fahnder stürmten mit mehreren Kräften in das Appartement und verursachten dabei Schäden.
Diese seien noch genauer zu begutachten.

(dpa/isf)
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