Prozess in Düsseldorf Zimmerjunge aus Luxushotel erhält kräftigen Nachschlag

Düsseldorf · Ein Zimmerjunge arbeitete acht Monate in einem Düsseldorfer Luxushotel. Sein Stundenlohn war jedoch viel zu gering. Deshalb bekommt er nun einen kräftigen Nachschlag. Er schloss mit seinem ehemaligen Arbeitgeber einen Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht.

 Ein Zimmerschlüssel hängt in einem Gästehaus vor einem Bett im Türschloss (Symbolbild).

Ein Zimmerschlüssel hängt in einem Gästehaus vor einem Bett im Türschloss (Symbolbild).

Foto: dpa, spf mhe

Für vier bis fünf Euro Stundenlohn hat er im Fünf-Sterne-Hotel Zimmer reinigen müssen. Für seine acht Monate Arbeit einigte sich der 49 Jahre alte Zimmerjunge vor dem Landesarbeitsgericht am Mittwoch in einem Vergleich mit seinem ehemaligen Arbeitgeber, einer Firma für Hotelserviceleistungen, auf 7500 Euro nachträgliche Lohnzahlung sowie 6000 Euro Abfindung. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit (Az.: 7 Sa 278/17).

Der Arbeitgeber habe ihm nicht den tatsächlichen Aufwand vergütet, sondern ihn die Stundenzettel vorab blanko unterschreiben lassen, hatte der Kläger berichtet, der bereits in erster Instanz erfolgreich gewesen war. Unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit seien ihm 30 Minuten pro Zimmer und 45 Minuten pro Suite vergütet worden. Der tatsächliche Aufwand sei aber etwa doppelt so hoch gewesen.

Mann klagte gegen seine Kündigung

Offiziell sei ihm der Tariflohn von zunächst 9,55 Euro und später 9,80 pro Stunde gezahlt worden - aber nur für etwa die Hälfte der Stunden. Außerdem hatte der Mann gegen seine Kündigung geklagt und dabei die Abfindung ausgehandelt.

Er war bei einer Firma für Hotelserviceleistungen beschäftigt. Die Gerichte hatten schnell festgestellt, dass die Stundenzettel des Arbeitgebers nicht korrekt sein konnten. Das Unternehmen soll nun außerdem 70 Prozent der Verfahrenskosten zahlen, kann den Vergleich aber noch widerrufen.

Er sei nicht sehr zufrieden mit dem Ergebnis, habe mit der Sache aber endlich abschließen wollen, sagte der Kläger im Anschluss. In erster Instanz sei noch eine Vergleichssumme von insgesamt 20.000 Euro im Gespräch gewesen.

(ate/dpa)
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