Bonn Eigene Katzen verhungern lassen - Geldstrafe

Bonn · Nach dem Hungertod eines dreijährigen Katers ist eine 41-jährige Katzenhalterin aus Hennef wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 1125 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Frau hatte den getigerten Kater und dessen fünfjährige Katzenmutter zwei Wochen lang sich selbst überlassen, während sie sich um ihre kranke und pflegebedürftige Mutter und deren Katzen gekümmert haben will.

Eine 41-Jährige hat ihre Katzen (Symbolbild) sich selbst überlassen, ein Tier verhungerte.

Eine 41-Jährige hat ihre Katzen (Symbolbild) sich selbst überlassen, ein Tier verhungerte.

Foto: dpa, Horst Ossinger

Eine Nachbarin hatte am 17. Januar 2015 das Weinen der Katzen gehört und das Ordnungsamt informiert. Einen Tag später fanden die Tierschützer den bis aufs Skelett abgemagerten Kater tot in der Wohnung und die Katzenmutter mit noch zweieinhalb Kilo in gesundheitlich schlechtem Zustand. Sie kam ins Tierheim und konnte gerettet werden. Laut Urteil des Siegburger Amtsgerichts von Freitag habe sie den Wirbeltieren Schmerz zugefügt und in einem Fall sogar den Tod herbeigeführt. Das sei Tierquälerei.

Die Angeklagte behauptete, sie habe einem Freund beauftragt, sich um die Katzen zu kümmern, ihm habe sie den Wohnungs-Schlüssel und auch 100 Euro für Katzenfutter gegeben. Laut Urteil hätte sie überprüfen müssen, ob sie dem Freund vertrauen konnte. Aber der Zeuge stand für den Prozess nicht zur Verfügung, er soll sich im Ausland aufhalten.

(lnw)
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