Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung Mann nach Mord an schwangerer Freundin verurteilt

Essen · Nach dem Mord an seiner schwangeren Freundin ist der Prozess gegen einen 33-jährigen Mann aus Essen zuende gegangen. Das Urteil: Lebenslage Haft und Sicherungsverwahrung.

Essen: 22-Jährige getötet
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22-Jährige in Essen getötet

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Es müssen unfassbar grausame Szenen gewesen sein: Vor knapp acht Monaten hat ein Mann aus Essen seine hochschwangere Freundin erstochen und die Leiche anschließend furchtbar verstümmelt. Auch am toten Körper des ungeborenen Mädchens hatten Rechtsmediziner zahlreiche Spuren von Misshandlungen festgestellt. Am Freitag wurde der 33-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt. Wegen seiner "gefährlichen, psychopathischen Züge" ordnete das Essener Landgericht außerdem Sicherungsverwahrung an. Das Urteil lautet auf Mord und Schwangerschaftsabbruch.

Die Tat war so schrecklich, dass die Richter bei der Urteilsbegründung darauf verzichteten, die grausamen Details der Verstümmelung noch einmal aufzuzählen. "Es ist ein Alptraum", sagte Richter Andreas Labentz. "Das Entsetzlichste, das wir als Schwurgericht an Verletzungs- und Tötungshandlungen jemals gesehen haben."

Die Richter gehen davon aus, dass der Angeklagte die schlafende 22-Jährige im Juni 2015 erst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, anschließend erstochen und sie schließlich grausam verstümmelt hat. Die Rechtsmediziner hatten bei der Obduktion über 40 Stiche und Schnitte gezählt.

Angehörige hatten die jungen Frau leblos aufgefunden. Sie hatten sich Sorgen gemacht und seien mit einer Zweitschlüssel in die Wohnung des Paars gekommen, sagten sie im vergangenen Jahr bei der Polizei aus. In der Wohnung hätten sie zunächst mit dem 33 Jahre alten Lebensgefährten gesprochen und kurz danach die Leiche entdeckt.

Richter Labentz bezeichnete den Angeklagten als einen "Psychopaten", der egozentrisch seine eigenen Interessen durchsetze und dabei keine Rücksicht auf andere Menschen nehme. Was ihn besonders gefährlich mache, sei seine niedrige Aggressionsschwelle.

Im Prozess hatte der 33-Jährige die Tat zwar gestanden, an Einzelheiten wollte er sich jedoch nicht mehr erinnern können. Er habe Drogen und Alkohol konsumiert, sich dann ins Bett gelegt. "Als ich wieder wach wurde, lag Mandy tot neben mir", sagte er den Richtern. Auch ein Motiv nannte er nicht. Er sagte nur: "Ich weiß auch nicht, warum ich das getan habe."

Nur vier Monate vor dem Mord an seiner Freundin hatte der 33-Jährige schon einmal versucht, eine Frau im Schlaf zu erstechen. Und einer anderen Freundin hatte ergeschlagen, weil sie seinen Heiratsantrag abgelehnt hatte. "Er konnte aus dem Nichts heraus aggressiv werden", hatten Zeugen im Prozess vor dem Essener Schwurgericht erklärt.

(kl/dpa)
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