Nach der Prügelattacke in Euskirchen Verdächtiger Schüler war bis jetzt "völlig unbescholten"

Euskirchen · Noch immer sucht die Staatsanwaltschaft unter den Schülern der Gesamtschule Euskirchen nach Zeugen. Der Junge, der seinen zwölfjährigen Mitschüler verprügelt haben soll, war offenbar vorher nicht auffällig.

 Bislang haben sich keine weiteren Zeugen bei der Staatsanwaltschaft Bonn gemeldet, die die Prügelattacke gegen den 12-jährigen Schüler auf dem Schulhof in Euskirchen gesehen haben.

Bislang haben sich keine weiteren Zeugen bei der Staatsanwaltschaft Bonn gemeldet, die die Prügelattacke gegen den 12-jährigen Schüler auf dem Schulhof in Euskirchen gesehen haben.

Foto: dpa, mb hjb

Noch immer ist nicht klar, was genau am Donnerstagnachmittag auf dem Schulhof der Euskirchener Gesamtschule passiert ist. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde weist Spekulationen zurück, demnach die Schule ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Zudem wiederspricht der Kreis Euskirchen Meldungen, wonach der mutmaßliche Täter (12) in einer betreuten Wohngruppe gelebt haben soll. "Er lebt ganz normal bei seiner Familie. Alles andere stimmt nicht", sagte der Sprecher des Kreises Euskirchen Wolfgang Andres unserer Redaktion. "Er war auch dem Jugendamt vorher nicht bekannt. Über ihn gab es keine negativen Meldungen. Er ist völlig unbescholten", so Andres weiter.

Nach Informationen unserer Redaktion sind Mitarbeiter des Jugendamtes in intensiven Gesprächen mit der Familie des mutmaßlichen Täters. Demnach zeigten sich seine Eltern kooperativ und einsichtig. So versuche man gemeinsam, herauszufinden, wieso der Zwölfjährige seinen Mitschüler verletzte. Ein mit Ermittlungen vertrauter Beamter bestätigte unserer Redaktion : "Es hat vor der Tat keine Aggressionsauffälligkeiten bei dem Jungen gegeben."

Am Donnerstagnachmittag war ein zwölfjähriger Schüler von seinem Mitschüler so verprügelt worden, dass er anschließend schwer verletzt erst im Euskirchener Marienhospital und danach in einer Kölner Klinik behandelt werden musste. Die Ärzte im Marienhospital hatten die Polizei verständigt, eine Mordkommission nahm die Ermittlungen auf. Auch das Jugendamt des Kreis Euskirchen ist eingeschaltet. Unter den Kindern soll laut Medienberichten Streit wegen des Kartenspiels "Yu-Gi-Oh" ausgebrochen sein. Der Zwölfjährige soll sich nach der Tat bei einer Lehrerin über Unwohlsein beklagt haben, diese soll daraufhin den Notruf angerufen haben.

Das sagt die Staatsanwaltschaft: Nach der folgenschweren Prügelattacke in einer Euskirchener Schule haben sich bisher keine weiteren Augenzeugen bei den Ermittlern gemeldet. Der Zwischenfall, bei dem ein zwölfjähriger Schüler schwer verletzt worden war, habe sich während der Schulzeit und auf dem Schulgelände ereignet. Deshalb sei von weiteren Zeugen auszugehen, sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Robin Faßbender.

Mehrere Kinder seien befragt worden, der Verdacht richte sich derzeit gegen einen unter 14-jährigen Mitschüler. "Wir haben mit ihm gesprochen, aber da er strafunmündig ist, dürfen wir zum Inhalt nichts herausgeben." Das Opfer liegt Faßbender zufolge nach "massiver Gewalteinwirkung auf den Körper mit schwersten Verletzungen" im künstlichen Koma in einer Kölner Klinik.

Das sagt die Schule: Der Schulunterricht an der Gesamtschule Euskirchen startete am Montag mit dem "Tutorenunterricht". Dabei sollten die Klassenlehrer mit ihren Schülern das Geschehene besprechen, "um die Sorgen und Ängste der Schüler aufzufangen", heißt es in einer Stellungnahme auf der Internetseite der Schule. Man sei "zutiefst erschrocken und betroffen". Gegenüber dem WDR gab Schulleiter Thomas Müller an, er habe lediglich eine leichte Verletzung am Hals feststellen können und sei nie auf die Idee gekommen, dass der Zwölfjährige in Lebensgefahr schwebe. Das habe er erst realisiert, als der Schüler im Rettungshubschrauber in die Spezialklinik geflogen worden sei. Acht Lehrer hätten im Gebäude und auf dem Schulhof Aufsicht geführt, sie würden sich alle Vorwürfe machen, dass sie die Prügelattacke nicht mitbekommen hätten.

Das sagt das Jugendamt: Der ebenfalls zwölfjährige mutmaßliche Täter lebt wohl ganz normal bei seiner Familie, das sagte der Sprecher des Kreises Euskirchen Wolfgang Andres auf Anfrage unserer Redaktion. "Er war auch dem Jugendamt vorher nicht bekannt. Über ihn gab es keine negativen Meldungen. Er ist völlig unbescholten", sagte Andres weiter. Nach Informationen unserer Redaktion sind Mitarbeiter des Jugendamtes in intensiven Gesprächen mit der Familie des mutmaßlichen Täters. Demnach zeigten sich seine Eltern kooperativ und einsichtig. So versuche man gemeinsam, herauszufinden, wieso der Zwölfjährige seinen Mitschüler verletzte. Ein mit Ermittlungen vertrauter Beamter bestätigte unserer Redaktion: "Es hat vor der Tat keine Aggressionsauffälligkeiten bei dem Jungen gegeben."

Das sagt der Rechtsanwalt: Auch wenn die Tat aufgeklärt wird, wird sie nach Meinung des Kölner Rechtsanwalts Sebastian Schölzel nicht vor Gericht landen. Wenn der augenblickliche Hauptverdächtige unter 14 Jahre alt ist, ist es ausgeschlossen, dass der Fall zur Angklage gebracht wird. "Da sieht das Gesetz starre Altersgrenzen vor", sagte Schölzel auf Anfrage unserer Redaktion.

Anders sei das im Zivilrecht. Im Zivilrecht gebe es Möglichkeiten, den Jungen für seine Tat haftbar zu machen. "Es ist zu klären, ob der Junge die Konsequenzen seiner Tat abschätzen konnte", sagte der Rechtsanwalt. Bei einem vorsätzlichen Körperverletzungsdelikt sei das wohl der Fall. Fraglich sei aber, ob überhaupt Vermögen vorhanden sei, mit dem der Junge haften könne. Die Eltern müssten nicht anstelle ihres Sohnes haften, erklärt der Rechtsanwalt, weil sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt hätten. Wohl aber könnte es die Schule treffen, falls sich herausstellt, dass die Schule ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.

"Solche Fälle sind nicht alltäglich. Deswegen sehe ich auch keinen Bedarf, das Strafrecht an dieser Stelle zu ändern und die starren Altersgrenzen aufzuweichen. Ich glaube, dass das Strafrecht, die Probleme, die dort vorliegen, nicht lösen kann", sagte der Rechtsanwalt.

Das sagt der Lehrerverband: Gewalt auf dem Schulhof sei schon seit längerer Zeit ein Thema. "Unsere Lehrkräfte beobachten, dass die Schwelle sinkt, handgreiflich zu werden", sagte der Vorsitzende des Verbands für Bildung und Erziehung, Udo Beckmann (VBE). "Vieles, was auf den Schulhöfen passiert, kommt nicht zur Anzeige, weil die Betroffenen noch nicht strafmündig sind. Das wird dann schulintern geregelt."

Häufig werde — wie in dem Euskirchener Fall — auch das Jugendamt hinzugezogen. "Die Lehrer bedauern, dass, wenn sie sich an die Jugendhilfe wenden, von den Jugendämtern oft darauf verwiesen wird, dass man sich nur um die schweren Fälle kümmern könne. Das ist ein Personalproblem, das man den Jugendhilfestellen nicht vorwerfen kann", sagte Beckmann. Aber: Das Thema Gewalt werde an den Schulen sehr aufmerksam verfolgt. "Die Lehrer gucken genau hin, Gewalt wird geächtet, das steht häufig auch in den Verhaltensregeln, die sich jede Schule selbst geben kann." Seit zehn Jahren habe sich da sehr viel an den Schulen getan.

Zahl der Straftaten auf dem Schulhof hat abgenommen

Das sagt das Landeskriminalamt: Die nordrhein-westfälische Kriminalstatistik weist erst seit dem Jahr 2010 die Schule als Tatort aus, seither werden Straftaten auf dem Schulhof erfasst. Das Landeskriminalamt teilt mit, dass die Zahl der Körperverletzungsdelikte zwischen 2010 und 2015 deutlich zurückgegangen ist. Gab es 2010 noch 1836 Tatverdächtige unter 14 Jahren und 1582 Fälle, waren es 2015 1254 Tatverdächtige und 1024 Taten von Unter-14-Jährigen. Insgesamt hat die Zahl der Tatverdächtingen und Fälle bei den Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre abgenommen. 2015 wies die Kriminialstatistik 3114 Tatverdächtige (2010: 5441) und 2689 (2010: 4771) Straftaten aus.

"Wir appellieren, alle Straftaten zur Anzeige zu bringen", sagte der Pressesprecher des LKAs, Frank Scheulen. Auch wenn die Zahlen in der Kriminalstatistik abnehmen, heißt dies im Umkehrschluss nicht, dass es weniger Gewalt auf den Schulhöfen gibt. Viele Fälle werden auch nach Aussage des VBE-Vorsitzenden Beckmann schulintern geregelt. Die Polizei ermittelt aber auch, wenn die Tatverdächtigen unter 14 Jahre alt sind. Erst am Ende des Ermittlungsverfahrens stellt die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren ein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort