Vorfall in Bad Berleburg Flüchtling in Unterkunft angegriffen - Geldstrafe für Wachmann

Schon lange vor Burbach hat es in NRW-Flüchtlingsheimen Übergriffe von Wachleuten gegeben. Für einen Vorfall in Bad Berleburg hat ein Amtsgericht eine Geldstrafe verhängt.

 Die Misshandlungen in Burbach waren unter anderem durch Foto- und Videoaufnahmen bekanntgeworden.

Die Misshandlungen in Burbach waren unter anderem durch Foto- und Videoaufnahmen bekanntgeworden.

Foto: Polizei

Für eine Attacke auf einen Flüchtling ist ein ehemaliger Wachmann der Flüchtlingsunterkunft in Bad Berleburg (Kreis Siegen-Wittgenstein) zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Der 39-Jährige muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung 90 Tagessätze von 50 Euro zahlen.

Das Amtsgericht Bad Berleburg befand den Mann am Dienstag für schuldig, im Dezember 2013 unter Alkoholeinfluss sein Opfer mindestens zweimal mit der Faust geschlagen zu haben. Dass der Mann auch zu einem Schlagstock gegriffen hat, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Der Amtsrichter ging davon aus, dass der Mann vermindert schuldfähig war. Er hatte zum Tatzeitpunkt mehr als 2,3 Promille Alkohol im Blut.

Ein Gespräch des Angeklagten mit dem damals 25 Jahre alten Bewohner sei wegen der starken Alkoholisierung des Mannes eskaliert, sagte Richter Torsten Hoffmann. "Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde am Kopf, eine Gehirnerschütterung und eine Prellung." Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sei seiner besonderen Verantwortung nicht gerecht geworden. "Er war ja eigentlich deeskalierend geschult."

Das Opfer konnte das Gericht nicht vernehmen. Der Mann war in seinem Asylverfahren nach Köln verlegt worden. Nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war und eine Abschiebung anstand, war er verschwunden.

Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe sich von dem Flüchtling angegriffen gefühlt. Er nahm das Urteil an. Der 39-Jährige war direkt nach der Attacke entlassen worden. Kurz darauf hatte ihn die gleiche Sicherheitsfirma allerdings wieder eingestellt. Er werde jetzt aber nur im Brandschutz bei der Objekt-Sicherung an einem Einsatzort ohne Kontakt zu Menschen eingesetzt.

Der Fall in Bad Berleburg ereignete sich mehrere Monate vor den Misshandlungen von Flüchtlingen in Burbach, die weltweit für Entsetzen gesorgt hatten.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort