Urteil zu Flüchtlingsbürgen Diese Entscheidung sendet ein katastrophales Signal

Meinung | Düsseldorf · Flüchtlingsbürgen in NRW bleiben nach einem Urteil aus Münster auf ihren Kosten zum großen Teil sitzen. Das Urteil mag rechtlich unangreifbar sein, in moralischer Hinsicht ist es ein katastrophales Signal.

 William Eichouh, hier am Freitag neben einer Skulptur im Oberverwaltungsgericht Münster, ist einer Bürgen, der nun auf einem großen Teil der Kosten sitzen bleibt.

William Eichouh, hier am Freitag neben einer Skulptur im Oberverwaltungsgericht Münster, ist einer Bürgen, der nun auf einem großen Teil der Kosten sitzen bleibt.

Foto: dpa, gki exa

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu den Flüchtlingsbürgen ist ein Beispiel dafür, dass Recht und Moral nicht immer deckungsgleich sind. Da ging es um einen deutschen Staatsangehörigen syrischer Herkunft, der im Juli 2014 Angehörige aus dem syrischen Kriegsgebiet ins sichere Deutschland holen wollte. Er musste dazu eine Bürgschaft eingehen — und wer würde dies nicht tun für einen Verwandten, der vom Tode bedroht ist?

Im zweiten Fall bürgte ein türkischer Staatsangehöriger für zwei Syrer, mit denen er nicht einmal verwandt war. Welch ein Musterbeispiel an Mitmenschlichkeit. Und damit standen die beiden in jenen Jahren nicht einmal allein. 2013/14 gingen rund 7000 Deutsche ähnliche Verpflichtungen für Syrer ein, die nach Deutschland kommen wollten.

Die Bürger müssen zahlen

Was die Bürgen nicht ahnen konnten: Sie sollten auch dann noch für ihre Schützlinge aufkommen, als diese ihre Asylverfahren längst erfolgreich durchlaufen hatten. Die Jobcenter schickten Rechnungen für Hilfen zum Lebensunterhalt, die die Flüchtlinge empfangen hatten. Sie summierten sich bald auf tausende Euro. Mit der OVG-Entscheidung ist nun klar: Die Bürgen müssen zahlen, nur die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sind den Bürgen erlassen.

Das Urteil mag rechtlich unangreifbar sein, in moralischer Hinsicht ist es ein katastrophales Signal. Die Botschaft, die von ihm ausgeht, lautet: Wer Hilfsbereitschaft zeigt, ist am Ende auch noch der Dumme. In einem gesellschaftlichen Klima, das mit 2013 und 2014 ohnehin nicht mehr zu vergleichen ist, kann dieses Urteil sogar Schaden anrichten. Indem es jenen, die schon immer wussten, warum sie sich nicht für Flüchtlinge engagieren, weitere Argumente liefert.

Ausnahmetatbestände müssen her

Zu hoffen bleibt, dass nicht alle Gerichte, bei denen noch ähnliche Fälle anhängig sind, so entscheiden wie das OVG. Und dass die Landesregierung sich in Berlin dafür einsetzt, Ausnahmetatbestände in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen. Noch besser wäre es, sofort einen Fonds für Härtefälle aufzulegen. Damit Bürgen, die es einst so gut meinten, am Ende nicht auch noch vor dem privaten Ruin stehen.

(kib)
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