Urteil in Münster Frau stirbt in Badewanne - dreieinhalb Jahre Haft für Verlobten

Münster · Ein Mann aus Beckum muss wegen Totschlags für mehrere Jahre ins Gefängnis. Seine Frau war gestorben, nachdem sie in der Badewanne gestürzt war. Der Verurteilte half ihr laut Gericht nicht aus ihrer Zwangslage.

 Das Landgericht in Münster (Symbolfoto).

Das Landgericht in Münster (Symbolfoto).

Foto: dpa

Nach dem qualvollen Badewannen-Tod einer übergewichtigen Frau aus Beckum in Westfalen ist der Verlobte des Opfers zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die knapp 150 Kilo schwere Frau war im Juni 2017 in ihre Badewanne gestürzt und hatte sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien können. Sie war nach rund einer Woche an den Folgen einer Lungenentzündung gestorben - in der Wanne.

Laut Urteil des Schwurgerichts Münster hat der Angeklagte die hilflose und zunehmend apathische Lage seiner Verlobten erkannt, ihr aber trotzdem nicht aus der Wanne geholfen. Auch als die Situation lebensbedrohlich geworden sei, habe er keine Hilfe organisiert. "Ihm war ihr Zustand gleichgültig", hieß es am Dienstag im Urteil.

Zwei Tage neben der Leiche gelebt

Nach dem Tod seiner Verlobten habe der 59-Jährige noch zwei Tage neben der Leiche gelebt, bevor er die Rettungskräfte alarmierte.
Dabei hatte er jedoch angegeben, dass seine Verlobte einen Suizid-Versuch unternehmen wolle und deshalb schnelle Hilfe erforderlich sei.

Wie sich später herausstellte, hatte die 46-Jährige ebenfalls versucht, einen Notruf abzusetzen. Ihr Handy hatte im Badezimmer aber offenbar keinen Empfang. Außerdem hatte sie mehrere Fotos gemacht, die sie in ihrer hilflosen Lage zeigen. Auf einem Video, dass sie selbst aus der Badewanne heraus aufgenommen hat, ist außerdem ihr Röcheln zu hören.

"Ihm war bewusst, dass sie zu Tode kommen könnte"

Im Prozess hatte der Angeklagte erklärt, dass seine Verlobte jegliche Hilfe abgelehnt habe. Er selbst habe sie daraufhin mit Lebensmitteln versorgt und ihr ein Handy, einen Tablett-Computer und eine Decke gebracht. Am Ende habe die 46-Jährige jedoch kaum noch gegessen und fast nur noch geschlafen. Eine Schuld am Tod seiner Verlobten hatte er bis zuletzt zurückgewiesen.

Die Richter werteten das Verhalten des Angeklagten als versuchten Totschlag durch Unterlassen. Der 59-Jährige sei zum Einschreiten verpflichtet gewesen. "Ihm war bewusst, dass sie zu Tode kommen könnte", hieß es im Urteil.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch.

(sef/dpa)
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