Obstbauern NRW stellt fünf Millionen Euro Beihilfe für Frostschäden bereit

Düsseldorf · Obstbauern in Nordrhein-Westfalen können 2018 und 2019 insgesamt fünf Millionen Euro Beihilfe für Frostschäden geltend machen.

 2017 wurde ein Großteil der Apfelblüte durch Spätfrost geschädigt. Die Ernte fiel schlechter aus (Archivbild).

2017 wurde ein Großteil der Apfelblüte durch Spätfrost geschädigt. Die Ernte fiel schlechter aus (Archivbild).

Foto: dpa, lix jhe

"Unsere Entschädigungsregelung soll die größte Not abmildern", teilte NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking (CDU) am Freitag in Düsseldorf mit. Im Frühjahr 2017 hätten Spätfröste einen Großteil der Apfelblüte sowie andere Obstbaum- und Zierpflanzenkulturen geschädigt.

"Im Gegensatz zu anderen Schadensereignissen sind Frostschäden nicht versicherbar", erläuterte die Ministerin. Die nun bereitgestellten Landeshilfen ersetzen auf Antrag maximal die Hälfte der nachgewiesenen Schäden - höchstens 150 000 Euro pro Unternehmen.

"Beträge unter 5000 Euro werden nicht ausgezahlt", erklärte Schulze Föcking. Anträge können ab sofort beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW gestellt werden.

(eler)
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