Obstbauern NRW stellt fünf Millionen Euro Beihilfe für Frostschäden bereit
Düsseldorf · Obstbauern in Nordrhein-Westfalen können 2018 und 2019 insgesamt fünf Millionen Euro Beihilfe für Frostschäden geltend machen.
"Unsere Entschädigungsregelung soll die größte Not abmildern", teilte NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking (CDU) am Freitag in Düsseldorf mit. Im Frühjahr 2017 hätten Spätfröste einen Großteil der Apfelblüte sowie andere Obstbaum- und Zierpflanzenkulturen geschädigt.
"Im Gegensatz zu anderen Schadensereignissen sind Frostschäden nicht versicherbar", erläuterte die Ministerin. Die nun bereitgestellten Landeshilfen ersetzen auf Antrag maximal die Hälfte der nachgewiesenen Schäden - höchstens 150 000 Euro pro Unternehmen.
"Beträge unter 5000 Euro werden nicht ausgezahlt", erklärte Schulze Föcking. Anträge können ab sofort beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW gestellt werden.